Tagesecho Verfassungsgericht zum Fall Krupka: Kauf von Wählerstimmen ist illegal
Der Kauf von Wählerstimmen ist illegal, auch wenn kein Gesetz dies verbietet. So lautet das Urteil des Verfassungsgerichts vom Dienstag. Mit dem Urteilsspruch hat das Gericht auf die Beschwerde über die Kommunalwahlen im nordböhmischen Krupka / Graupen reagiert. Mit seiner Entscheidung öffnete das Verfassungsgericht den Weg für die Wiederholung der Kommunalwahlen, möglicherweise nicht nur in Krupka selbst.
Wahllokal in Krupka (Foto: ČT24)
Bei den Kommunalwahlen im Oktober hatte in der Stadt Krupka die
Wählervereinigung einer politischen Partei und unabhängiger Kandidaten
gesiegt. Fünf örtliche Bürgerinitiativen legten gegen das Wahlergebnis
jedoch Einspruch ein. Sie machten auf den Kauf von Wählerstimmen
aufmerksam, der auch vom öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen
dokumentiert worden war. Vor allem sozial schwache Wähler wurden in Krupka
mit etwa 14 Euro bestochen, um für die bestimmte Partei oder
Wählervereinigung zu stimmen. Der Fall kam vor das Kreisgericht in Ústí
nad Labem / Aussig. Das entschied zwar, die Kommunalwahlen zu wiederholen,
jedoch nur in jenen drei Wahlbezirken der Stadt, in denen es zum
Stimmenbetrug gekommen war. Die Auszahlung von Geld für Wählerstimmen
hielt das Kreisgericht für zulässig. Das Verfassungsgericht ist anderer
Meinung. Verfassungsrichter Balík sparte nicht mit scharfen Worten:
Stanislav Balík (Foto: Wikipedia)
„Das Kreisgericht hat die ´marktwirtschaftliche Deutung´ der Wahlen
nur als unethisch bezeichnet, aber nicht als rechtswidrig. Dies ist ein
großer Irrtum. Ein so markantes Fehlen politischer Kultur kann man sich
vielleicht nur in einem Film vorstellen, in dem eine Gang die Macht in
einem Städtchen im Wilden Westen ergreifen will. Ein korrumpierter Wähler
kann nicht unabhängig sein.“
Im Rathaus in Krupka herrschte nach dem Urteil des Verfassungsgerichts keine große Begeisterung. Einer der Mitarbeiter dort sagte dem Tschechischen Fernsehen:
„Ich werde daraus nicht so richtig klug. Ich habe nur begriffen, dass die Unsicherheit auch weiterhin andauert.“
Miloslava Bačová (Foto: ČT24)
Die Vertreter der Bürgerinitiativen, die die Beschwerde eingereicht
haben, sind hingegen zufrieden. Auch wenn die Stadt nun ein paar Monate
ohne Führung bleibe, lohne sich das Warten. Denn nun könnten neue, legale
Wahlen durchgeführt werden, meint Miloslava Bačová von der
„Vereinigung für ein gesundes Krupka“:
„Es ist doch unmöglich, dass sich die Kommunalwahlen in eine Versteigerung von Posten im Stadtrat verwandeln.“
Foto: ČT24
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist nach Meinung der Beschwerdeführer
nicht nur für Krupka, sondern für alle Städte und Gemeinden von
Bedeutung. Es bleibt aber abzuwarten, wie das Verfassungsgericht im Falle
weiterer Beschwerden entscheiden wird, die im Zusammenhang mit den
Kommunalwahlen eingereicht wurden. Mit Spannung wird vor allem das Urteil
zu den Kommunalwahlen in Prag erwartet. In der tschechischen Hauptstadt
haben sich die unterlegenen Parteien und Gruppierungen nicht über
Bestechung der Wähler beschwert, sondern über die Teilung Prags in sieben
Wahlbezirke. Diese Maßnahme, die sich an der Grenze des Legalen bewegt
hat, war für die größten Parteien vorteilhaft und hat praktisch die
Entstehung der großen Koalition in der Metropole ermöglicht.
Im Fall von Krupka haben sich die Verfassungsrichter sich auf die
Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates berufen. Wie und wann sie im
Falle von Prag entscheiden werden, ist bisher nicht klar. Die Richter sind
an keinerlei Frist gebunden.







