Tagesecho Verfassungsgericht setzt das Gesetz über vorgezogene Neuwahlen außer Kraft
Nun steht es fest. Am 9. und 10. Oktober wird in Tschechien nicht gewählt. Die heiß und zugleich gespannt erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts zur vorgezogenen Parlamentswahl hat viele Menschen, allen voran die Politiker, enttäuscht. Das Gericht hat dem fraktionslosen Abgeordneten Miloš Melčák Recht gegeben. Der hatte die gesetzliche Grundlage für die Verkürzung der laufenden Wahlperiode als verfassungswidrig bezeichnet. Damit waren die Oktoberwahlen vom Tisch.
Abgeordneter Jiří Pospíšil
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