Verfassungsgericht: Gemeinsames Sorgerecht beste Lösung zum Wohl der Kinder

Foto: Archiv Radio Prag

Das tschechische Verfassungsgericht hat am Donnerstag eine Grundsatzentscheidung gefällt. Es ging um die Frage des gemeinsamen Sorgerechts für Kinder von geschiedenen Eltern.

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In Tschechien ist es üblich, dass die Gerichte bei einer Scheidung die Kinder der Mutter zusprechen. Am Donnerstag hat das Verfassungsgericht aber zwei Urteile gefällt, die diese Praxis ändern könnten. In beiden Fällen ging es um Eltern, die sich das Sorgerecht teilen. Jedoch waren die Entfernungen der Orte, in denen sie heute leben, sehr groß. Zum Beispiel 268 Kilometer zwischen dem nordböhmischen Česká Lipa / Böhmisch Leipa und Olomouc / Olmütz in Mähren. Daraufhin hatten Gerichte entschieden, den Müttern das Sorgerecht zuzusprechen. Jetzt aber hat das Verfassungsgericht der Beschwerde eines Vaters stattgegeben, der trotz der großen Entfernung auf sein Sorgerecht beharrt hatte. Kateřina Šimáčková war Richterin in diesem Fall:

„Im besten Interesse der Kinder ist es, dass ein Kind auch nach der Scheidung nicht auf die Betreuung eines der Elternteile verzichten muss. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass das überarbeitete Gesetz das gemeinsame Sorgerecht als beste Lösung zum Schutz des Kindeswohls betrachtet. Natürlich nur, wenn Mutter und Vater gute Eltern sind.“

Es war bereits das siebte Mal, dass das Verfassungsgericht die untergeordneten Instanzen daran erinnern musste, dass laut Gesetz das gemeinsame Sorgerecht den Vorzug genießen sollte. Die Praxis sieht aber anders aus: Allein im Jahr 2013 gab es in Tschechien 16.000 Scheidungen, von denen über 23.500 Kinder betroffen waren. 20.650 Kinder wurden der Mutter zugesprochen, 1500 dem Vater und nur bei 1450 Kindern erteilten die Gerichte beiden Eltern das gemeinsame Sorgerecht.

Pavel Pešan  (Foto: Archiv der Partei der Freien Bürger)
Pavel Pešan ist Vorsitzender des Vereins „Jeden Domov“. Er kritisiert das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichts:

„Die Kinder müssen einem Elternteil anvertraut werden. Dass das Kind häufig der Mutter zugesprochen wird, liegt doch daran, dass die Mutter die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes erfüllt und auch in den Mutterschutz geht. Wir sind für eine Betreuung, die aus einer freiwilligen Entscheidung der Eltern hervorgeht. Nur dadurch wird eine gute Entwicklung der Kinder gewährleistet. Fällt nämlich ein Gericht eine Entscheidung, ist diese mindestens gegen die Interessen eines Elternteils gerichtet, und es kann sein, dass die Kinder in zwei Welten aufwachsen, die nicht miteinander kommunizieren. Das wäre dann wieder ein großes Problem für die Zukunft, welches dann bestimmt wieder vor Gericht geklärt werden muss.“

Tomáš Novák  (Foto: Archiv von Tomáš Novák)
Diesen Ansatz hält der Psychologe und Familientherapeut Tomáš Novák ebenfalls für wünschenswert, allerdings in der Praxis für nicht umsetzbar:

„Freiwilligkeit lässt sich in diesem Zusammenhang diskutieren: Was ist noch freiwillig und was schon nicht mehr? Dass die Eltern ohne Erklärungen, ohne Ängste vor langen Verhandlungen spontan und begeistert der gemeinsamen Betreuung zustimmen, das mag wohl gelegentlich passieren, ist aber eher die Ausnahme. Ich würde da eher von akzeptierter Notwendigkeit sprechen.“

In einem Punkt aber sind sich beide Experten einig: Die aktuellen Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden nichts daran ändern, dass die Kinder auch weiterhin hauptsächlich den Müttern zugesprochen würden.