Verfassungsgericht ändert Meinung: Karenztage im Krankheitsfall sind rechtens

Arbeitnehmer in Tschechien erhalten – anders als in Deutschland - im Krankheitsfall in den ersten drei Tagen keinen Lohn. So umstritten sie sind: Diese so genannten Karenztage wird es auch weiter geben. Das hat das Verfassungsgericht in Brno / Brünn am Donnerstag entschieden.

Die Regeln für die Auszahlung des Lohnersatzes im Krankheitsfall werden sich nicht ändern. Das Verfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der oppositionellen Sozialdemokraten (ČSSD) gegen die so genannten „Karenztage“ abgelehnt. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Denn vor vier Jahren hatte das Verfassungsgericht den Sozialdemokraten recht gegeben und die erste Karenztageregelung gekippt. 2009 wurden die Karenztage aber in geänderter Form erneut eingeführt. Die Regierung argumentierte erneut, dass damit gegen den Missbrauch von Krankschreibungen vorgegangen werden soll. Am Donnerstagmorgen veröffentlichte Verfassungsrichter Miloslav Výborný das Urteil und seine Begründung. Er sagte unter anderem:

Miloslav Výborný
„In seinem Urteil von 2008 ist das Verfassungsgericht zum Schluss gekommen, dass die damals kritisierte Regelung unvernünftig und ungerecht war. Die nun überprüfte Neuregelung reagiert aber ausreichend auf die Vorwände.“

Miloslav Výborný erläuterte, was sich vor allem geändert hat:

„Auch damals erklärte das Verfassungsgericht, dass es legitim ist, nach Mitteln zu suchen, um den Missbrauch von Krankengeld zu verhindern. Die damalige Regelung war indes ungerecht. Denn die Karenzzeit wurde eingeführt, aber der Arbeitnehmer bezahlte auch während der Karenztage weiter Krankenversicherungsbeiträge. Mittlerweile hat sich die Lage geändert: Arbeitnehmer zahlen während der Karenztage weder Geld für die Krankenversicherung noch für die Arbeitslosenversicherung.“

Roman Sklenák
Die Kritiker der Regelung haben Výborný zufolge diese Änderungen vollständig ignoriert, mit denen das Parlament auf das damalige Urteil des Verfassungsgerichts reagierte.

„Das Verfassungsgericht kann den Einwand nicht nachvollziehen, dass die drei Karenztage einen ruinösen Effekt für die Arbeitnehmer hätten. Denn ein drei Tage dauernder Ausfall von Einnahmen kann den Arbeitnehmer nicht ruinieren.“

Die Sozialdemokraten waren beim Verfassungsgericht durch den Abgeordneten Roman Sklenák vertreten. Er wies die Begründung des Verfassungsrichters zurück:

Zdeněk Škromach
„Damit kann man nicht argumentieren. In der Wirklichkeit ist es oft so, dass viele Leute im Falle einer Krankheit Urlaub nehmen. Denn sie können sich einfach nicht erlauben, drei Tage ohne Geld zu sein. Dies führt dazu, dass die Folgen für den Bürger sowie für den Staat negativ sind.“

Die Sozialdemokraten sind über den Richterspruch enttäuscht. Sie wollen aber nicht zurückstecken. Die Karenztage und deren Abschaffung sollen laut Parteivizechef Zdeněk Škromach demnächst schon eine wichtige Rolle im politischen Kampf spielen. Zufrieden mit dem Urteil zeigten sich hingegen Arbeits- und Sozialminister Drábek sowie Finanzminister Kalousek.