Und jetzt doch: Kurz vor Start Änderungen in der Registrierkassenpflicht?

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In einer Woche beginnt für die ersten rund 50.000 Unternehmer die sogenannte Registrierkassenpflicht. Die Ano-Partei hat jedoch am Mittwoch einige Änderungen vorgeschlagen. Das hat zu Streit innerhalb der Regierungskoalition geführt.

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Die Registrierkassenpflicht ist das Lieblingskind von Finanzminister und Milliardär Andrej Babiš. Er hat sie trotz massiver Kritik aus den Reihen der konservativen Opposition durchgesetzt. Die Registrierkassen werden etappenweise eingeführt. Ab 1. Dezember gilt die Pflicht zuerst für Restaurants, Hotels und alle anderen Unterkunftsdienste. Am Mittwoch schlug jedoch die Partei Ano von Minister Babiš überraschend vor, die Betreiber von Kleingewerbe und Onlineshops von der Pflicht zu entbinden. Dabei soll eine Steuerpauschale helfen, die ab nächstem Jahr in Kraft tritt. Der Finanzminister stellte seinen Vorschlag den Koalitionspartnern vor:

Andrej Babiš  (Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Die kleinen Gewerbetreibenden, für die die Registrierkassenpflicht wirklich eine Belastung darstellen würde, hätten die Möglichkeit, sich an die Finanzverwaltung zu wenden und die Steuerpauschale zu beantragen.“

Von der Registrierkassenpflicht könnten Gewerbetreibende befreit werden, deren Jahreseinnahmen die Grenze von 250.000 Kronen (9260 Euro) nicht überschreiten. Keine Registrierkassen müssten zudem die Betreiber von Onlineshops haben.

Premier Bohuslav Sobotka zeigte sich empört. Der Finanzminister hätte derartige Änderungen früher vorschlagen können, so der Sozialdemokrat. Und nicht eine Woche vor dem Start der Registrierkassenpflicht

Bohuslav Sobotka  (Foto: Martin Svozílek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Es hat mich geärgert. Ich bin beunruhigt über die Arbeit des Finanzministeriums. Es herrscht jetzt Unsicherheit, ob das ganze Projekt entsprechend vorbereitet worden ist und ob es ab 1. Dezember überhaupt funktionieren wird.“

Die Möglichkeit einer Steuerpauschale könnte zudem ungerecht sein, so der Premier. Sobotka befürchtet, sie würde zu mehr Ungleichheit führen und Streitigkeiten unter den Unternehmern hervorrufen. Derselben Meinung ist auch der Vizevorsitzende des Haushaltsausschusses des Abgeordnetenhauses, der Sozialdemokrat Ladislav Šincl:

Ladislav Šincl  (Foto: Archiv des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik)
„Ich sehe ein Problem in der Ungleichheit. Wenn ein Unternehmer die Jahreseinnahmen um nur 1000 Kronen (37 Euro) überschreitet, muss er sich eine elektronische Registrierkasse besorgen. Mich stört daran vor allem der Arbeitsstil der Beamten und des Finanzministers. Warum haben sie die Änderungen nicht rechtzeitig vorgeschlagen? Das hätten sie meiner Meinung nach machen können.“

Warum der Vorschlag erst jetzt vorgelegt wurde, habe der Finanzminister nicht begründet, sagte Lucie Stuchlíková gegenüber dem Tschechischen Rundfunk. Sie ist Analytikerin des Nachrichtenportals „seznam.cz“.

„Der Finanzminister sagte nur, er reagiere auf die Beschwerden einiger Unternehmer. Eine Ausnahme für kleine Gewerbetreibende forderten die Opposition sowie die Unternehmer schon vor einer längeren Zeit. Es handelt sich also um nichts Neues. Minister Babiš schlug zudem vor, dass auch die Betreiber von Onlineshops von der Pflicht entbunden werden sollen. Dazu bemerkte er, er stelle erst jetzt fest, wie viele Arten von Unternehmen es hierzulande gebe. Dies war eine etwas kuriose Begründung, aber keine andere haben wir bisher gehört.“

Lucie Stuchlíková  (Foto: Archiv Seznam.cz)
Der Analytikerin zufolge befürchten die Unternehmer mit Recht, dass sich viele von ihnen kaum mehr im Regeldschungel auskennen werden. Es könnte ihren Worten zufolge passieren, dass die Änderungen noch nicht diejenigen betreffen werden, die ab Dezember eine Registrierkasse haben müssen. Erst später könnten sie laut Stuchlíková jedoch entdecken, dass sie die Pflicht gar nicht betrifft. Die Registrierkassen sollen bis 2018 von allen Unternehmern und Gewerbetreibenden verwendet werden.