Tagesecho Umstrittenes Ausländergesetz

23-01-2001 | Silja Schultheis

Am 1. Januar vergangenen Jahres ist in der Tschechischen Republik ein neues Ausländergesetz in Kraft getreten. Angefochten wurde dieses Gesetz in letzter Zeit vor allem auf Grund seiner Bestimmungen über den Status von neugeborenen Kindern, deren Eltern keine tschechischen Staatsbürger sind. Jene Kinder befinden sich nämlich infolge der gesetzlichen Neuregelung von Geburt an gewissermaßen in einem rechtlichen Vakuum. Ausführlicher dazu nun Silja Schultheis.

Umstritten ist vor allem Paragraph 88 des neuen Ausländergesetzes, welcher neugeborenen Kindern, dessen Eltern bereits über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik verfügen, lediglich ein vorübergehendes Bleiberecht zusichert. Aufgrund dieser Bestimmung wiederum sind tschechische Krankenkassen nicht verpflichtet, die Neugeborenen zu versichern, auch wenn ihre Eltern bereits jahrelang Beiträge zahlen.

Aus der Sicht eines betroffenen Vaters, der mit seiner Frau seit mehreren Jahren in der Tschechischen Republik lebt, stellt sich die seit Beginn des vergangenen Jahres entstandene Situation wie folgt dar. Markus Pape:

Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat es bereits einige Fälle gegeben, in denen Ausländer mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für die ärztliche Behandlung ihrer neugeborenen Säuglinge Summen von bis zu 2,2 Mio. Kronen aus eigenen Mitteln aufbringen mussten. Diesen Zustand halten neben den Betroffenen selbst auch die Mitglieder der Tschechischen Neonatologischen Gesellschaft für untragbar und veranstalteten daher am vergangenen Donnerstag in Prag eine Pressekonferenz. Thema: "Das Ausländergesetz und die Menschenrechte für Neugeborene". Ziel der Konferenz sollte es sein, auf die geschilderte Problematik aufmerksam zu machen und die tschechischen Gesetzgeber um die Novellierung des Gesetzes zu ersuchen.

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat die Novelle bereits in erster Lesung verabschiedet. Wenn auch der Senat sie billigt, könnte das novellierte Gesetz ab 1. Februar in Kraft treten. Wir halten Sie, liebe Hörerinnen und Hörer, über die weitere Entwicklung auf dem laufenden.

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