Tagesecho „Tschechisches Bier“ ist als Schutzmarke registriert

21-10-2008 16:30 | Jitka Mládková

Für viele Tschechen war es seit jeher ein beliebtes, erfrischendes und sogar auch gesundes Getränk – das Bier. Im Laufe der Jahrhunderte haben sie sich an die Weltspitze im Bierkonsum hinauf getrunken. Tschechisches Bier ist aber durch kontinuierlich steigende Exporte verschiedener Marken auch international zum Begriff geworden. Seine Produzenten haben unmittelbar nach dem EU-Beitritt Tschechiens in Brüssel die Schutzmarke „Tschechisches Bier“ beantragt. Die Europäische Kommission hat diesem Wunsch vor einer Woche entsprochen.

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Foto: Europäische KommisisonFoto: Europäische Kommisison Es ist nicht leicht gewesen. Aber nun können sich tschechische Bierbrauereien über die Schutzmarke freuen, auf die sie mit Recht stolz sein könnten, so Tschechiens EU-Botschafterin, Milena Vicenová, vergangene Woche aus Brüssel. Damit ist die Tschechische Republik wohl weltweit das erste Land geworden, das über die Schutzmarke „PGI“ - Protected Geographical Indication – für das nationale Produkt „Bier“ verfügt. Dass von dieser Schutzmarke vor allem die Großproduzenten profitieren dürften, liegt auf der Hand. Die kleinen Betriebe sehen darin keinen Grund zum Jubel. Das ist zumindest die Meinung von Jan Getl von der Prager Bierbrauerei „U medvidků“:

„Ich glaube, dass damit kein falscher Schritt gemacht wurde, aber für kleine Bierbrauereien hat die Schutzmarke ´Tschechisches Bier´ keine besondere Bedeutung. Hierbei geht es vor allem um eine Marketingmaßnahme, von der hauptsächlich große Bierbrauereien, die einen Teil ihrer Produktion exportieren, profitieren werden.“

Die Produktion der kleinen Bierproduzenten ist nach Getls Meinung vor allem für den Konsum im Brauhaus, gegebenenfalls auch für Konsumenten in der Region bestimmt. Für touristisch weniger attraktive Orte habe die Schutzmarke auch keine große Bedeutung, so der erfahrene Braumeister. Seine Bierbrauerei „U medvídků“ befindet sich aber direkt im historischen Stadtzentrum von Prag! Könnte also die neue Schutzmarke nicht auch die Kundschaft interessieren?

„Unser Ambiente ist dermaßen attraktiv und spezifisch – unsere Bierbrauerei wurde nämlich nach den Plänen ihrer Vorgängerin vom Ende des 19. Jahrhunderts gebaut –sodass kaum jemand daran zweifelt, dass wir auch unser Bier nach einer traditionellen Rezeptur kochen. Das war, soviel ich weiß, auch eine der Bedingungen für Verleihung der Schutzmarke. Auf der anderen Seite kann sie auch nicht schaden und wir werden sie wahrscheinlich auch benutzen.“

Die Schutzmarke PGI zu bekommen ist aber in der Tat nicht leicht gewesen. Dazu musste eine ganze Reihe von Kriterien erfüllt werden, eines davon ist das traditionelle Produktionsverfahren. Außerdem gilt sie nicht für das gesamte hierzulande produzierte Bier, sondern nur für die Biersorten mit dem Alkoholgehalt zwischen 2,6 und 6 Prozent.

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