Tagesecho Senat beschließt Gesetzesnovelle: Kinderpass erst ab zehn Jahren erforderlich
Seit dem Amtsantritt der Mitte-Rechts-Regierung im Januar dieses Jahres werden die tschechischen Bürger auch mit Gesetzesänderungen konfrontiert, die zum Teil von der Vorgängerregierung eingeführte Regelungen wieder rückgängig machen. Eine solche Umkehrregelung wurde am Donnerstag vom Senat verabschiedet.
"Im vergangenen Jahr musste eine Familie mit drei Kindern vom
Grenzübergang Rozvadov nach Prag zurückkehren, um sich hier in aller
Schnelle Kinderpässe ausstellen zu lassen. Einen Tag später kamen sie
erneut, wenn auch etwas ungehalten. Denn im Sommer waren sie mit ihren
Kindern noch ohne Probleme nach Griechenland gereist, jetzt aber haben sie
die Deutschen nicht mehr passieren lassen."
So schilderte eine Sprecherin der tschechischen Grenzpolizei einen Vorfall vom vorigen Herbst, der stellvertretend steht für die bürokratischen Hürden und Unannehmlichkeiten, die hiesigen Eltern mit Kindern bei Auslandsreisen zum Teil widerfahren sind. Denn ab dem 1. September 2006 war hierzulande eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, nach der jedes Kind selbst in Begleitung der Eltern nur mit einem eigenen Kinderpass ins Ausland reisen durfte. Diese Verordnung hatte der ehemalige sozialdemokratische Innenminister Frantisek Bublan durchgesetzt, und zwar aus zwei Gründen. Der Pass sollte die tschechischen Kinder vor internationalem Menschenhandel schützen. Und zum Zweiten davor, dass sie von einem Elternteil entführt werden, was immer wieder Mal der Fall ist, wenn die Eltern zwei verschiedenen Nationalitäten angehören. Die Praxis aber hat gezeigt, dass damit nur ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist, der - wie im eingangs zitierten Beispiel - für manchen Verdruss unter den Eltern sorgte.
Ivan Langer
Aus diesem Grund hat der tschechische Senat am Donnerstag beschlossen,
diesen Zustand durch eine Gesetzesnovelle wieder rückgängig zu machen.
Welche Veränderung diese Novelle zur Folge hat, dazu sagte Innenminister
Ivan Langer:
"Die vorliegende Novelle ermöglicht, dass Eltern ihre Kinder bis zum Alter von zehn Jahren in ihren Pass eintragen lassen können. Das ist eine grundlegende Veränderung zur gegenwärtigen Praxis, in der diese Regelung gilt: Bis zum Alter von fünf Jahren muss einem Kind jährlich ein neuer Reisepass ausgestellt werden, und erst ab fünf Jahren hat man das Recht, für seine Kinder einen Pass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer zu beantragen."
Zur Freude vieler Eltern wird diese Praxis also voraussichtlich nicht mehr
lange anhalten, zumal man davon ausgeht, dass auch Präsident Vaclav Klaus
die Gesetzesvorlage unterschreiben wird. Allerdings müssen diejenigen, die
die Identität ihrer Kinder durch eine Eintragung im eigenen Pass nachweisen
wollen, noch bis zum kommenden Jahr auf die Gesetzesänderung warten. Aus
sicherheitstechnischen Gründen wollen die Behörden die Daten der Kinder
nämlich nicht mehr nur mit einem Behördenstempel absignieren, sondern sie
als Vordruck in den Pass einkleben. Und das muss erstmal organisiert
werden. Minister Langer hat jedoch schon eine genaue Vorstellung, ab wann
die neue Verordnung wirksam werden könnte:
"Ich gehe davon aus, dass ab Februar nächsten Jahres jeder Bürger
entscheiden kann, ob er seine Kinder in sein Reisedokument eintragen lässt
oder ob er für sie einen eigenen Reisepass beantragt."







