Rubens wird wieder katholisch: Staat gibt Kircheneigentum zurück

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Seit Jahren streiten Staat und Kirche um die Restitution früheren Kircheneigentums. Nun wurden einige der bekanntesten Werke der Prager Nationalgalerie wurden auf Grund des Restitutionsgesetzte an die Kirche zurückgegeben. Die Bilder bleiben aber als Dauerleihgabe in der Nationalgalerie. Am Freitag wurde der Vertrag dazu unterzeichnet.

Peter Paul Rubens: Hl. Augustinus  (Foto: ČTK)
Es handelt sich um elf Werke, die während des Kommunismus verstaatlicht wurden. Am Freitag unterzeichneten der tschechische Kulturminister und der Leiter der Prager Nationalgalerie einen Vertrag zur Rückgabe dieser Bilder an drei tschechische Ordensgemeinschaften. Die Grundlage dieses Vertrags ist das 2012 erlassene Restitutionsgesetz, das die Rückgabe des während des Kommunismus entwendeten Eigentums vorschreibt. Kirchenvertreter hatten bis Ende des Jahres 2013 Zeit um die Rückgabe ihres Besitzes anzusuchen. Alleine in der Nationalgalerie sind 40 Anfragen zu 544 Werken eingegangen. Am Freitag wurden nun einige der Werke zurückgegeben. Unter anderem handelt es sich dabei um zwei Gemälde von Peter Paul Rubens. Die Bilder bleiben aber weiterhin in der Ausstellung der Nationalgalerie. Sie sind als Leihgaben für die nächsten 15 Jahre der Nationalgalerie zugesichert. Jan Berka von der Zisterzienser Abtei:

„Die Nationalgalerie garantiert den sachgemäßen Umgang mit den Bildern und auch der Platz, der den Bildern zugewiesen wurde, ist wunderbar. 15 Jahre ist eine lange Zeit und es gibt die Möglichkeit, das noch weiter zu verlängern. Ich glaube, dass wir auch dann sicherlich wieder gleicher Meinung sein werden.“

Daniel Herman,  Jiří Fajt,  Juan Ignácio Provecho Lopez und Jan Berka  (Foto: ČTK)
Die Gründe hinter der Dauerleihgabe sind einerseits, dass die Kunstwerke in der Prager Galerie mehr Menschen zugänglich sind. Das liegt Berka am Herzen. Andererseits sind manche der Gemälde in so schlechtem Zustand, dass ein Transport sie beschädigen könnte.

Es bleibt also alles beim Alten. Das einzige was sich ändere, so der Leiter der Nationalgalerie Jiří Fajt, sei die Bildbetitelung in der Ausstellung. In Zukunft sei dort der neue, alte Eigentümer angeführt. Zusätzliche Kosten entstünden für die Nationalgalerie keine, es handele sich also in erster Linie um einen symbolischen Akt, so Fajt.

Peter Paul Rubens: Martyrium des Hl.Thomas  (Foto: Archiv der Nationalgalerie in Prag)
„Es geht um gewisse moralische Ansprüche der christlichen Orden. Ich betrachte es so. Mit den Bildern wird nichts passieren, die bleiben in der Ausstellung der Nationalgalerie. Der normale Betrachter wird also gar nichts bemerken, außer dass sich die Bildunterschrift ändert, auf der jetzt der richtige Besitzer stehen wird. Ich glaube, dass es sich wirklich um einen symbolischen Akt handelt. So haben wir es auch mit den Vertretern der Kirche besprochen, und meiner Meinung nach sehen sie es genauso.“

Nach Jahre langen politischen Kämpfen um das Restitutionsgesetz zeigt Kulturminister Daniel Herman jetzt demonstrativ wie einfach Restitution sein kann:

„Soeben waren wir Zeugen der Erfüllung eines Gesetzes. Sie sehen, dass die eigentliche Prozedur in keiner Weise kompliziert ist: Man unterschreibt ein Dokument, dass man zu unterschreiben hat, und das allen gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen entspricht. Es sollte offensichtlich sein, dass es sich hierbei um normale und einfache Vorgänge handelt. Das große Medieninteresse an dieser Angelegenheit zeigt aber, dass dieses Thema für unsere Gesellschaft noch keinesfalls vollkommen normal ist.“

Illustrationsfoto: World of Oddy,  CC BY-NC-SA 2.0
Der Entschluss zur Rückgabe der Werke ließ auf sich warten. Der Staat entschied schon Ende letzten Jahres, dass die Anträge in Ordnung sind. Die Nationalgalerie wollte die Restitutionsansuchen allerdings noch unabhängig prüfen lassen und wartete bis zuletzt auf die entsprechenden Gutachten.

Mit der Rückgabe des Kircheneigentums ist der Staat nicht länger dazu verpflichtet für die Finanzierung der Kirche aufzukommen. Bislang bezahlte der Staat etwa die Priestergehälter.