Regierung will mehr Transparenz über Verträge zu öffentlichen Aufträgen

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Der Kampf gegen die Korruption ist eine der Aufgaben, die sich die Regierungskoalition seit ihrem Amtsantritt vor gut einem Jahr auf die Fahnen geschrieben hat. Daher will sie nun eine Novelle zum Abgeordnetenentwurf über die Registrierung von Verträgen zu öffentlichen Aufträgen durchsetzen. Nach Ansicht der Koalitionsspitzen sollten künftig alle Verträge mit einem Auftragsvolumen von über 50.000 Kronen veröffentlicht werden.

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Das Register der Verträge zu öffentlichen Aufträgen muss erweitert und überarbeitet werden. Zu diesem Schluss kommt eine Fallstudie des Innenministeriums, die seit Montag vorliegt. In dieser Studie wurde unter anderem untersucht, wie hoch der zusätzliche Zeitaufwand für die Veröffentlichung der Verträge wäre. Die aufwendigste Arbeit muss dabei wohl das Kartellamt (ÚOHS) leisten. Der Sprecher des Amtes ist Martin Švanda:

„Dem Gesetzentwurf ist eine neue Bestimmung angefügt, die besagt, dass im Vertrag auch das Geschäftsgeheimnis angegeben werden muss. Daher gehen wir davon aus, dass jeder Vertrag von einem Angestellten mit einer Rechtsausbildung geprüft werden muss.“

Jana Vildumetzová  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Und das dürfte pro Vertrag bis zu vier Stunden dauern, ergänzt Švanda. Andere Institutionen wie Ministerien und Kreisämter haben der Studie zufolge eine Bearbeitungszeit von 10 bis 65 Minuten angegeben. Die stellvertretende Innenministerin Jana Vildumetzová:

„Die Institutionen wissen bis heute nicht, wie der Mechanismus zur Veröffentlichung der Verträge im Einzelnen gehandhabt werden wird. So sind auch die unterschiedlichen Angaben zu erklären.“

Die Daten für die Fallstudie wurden von mehr als 2220 Institutionen erbracht. Da ist es auch kein Wunder, dass die Prognosen über die Angaben für die zusätzlichen Kosten der Vertragsveröffentlichung höchst unterschiedlich ausfallen. Sie reichen von 50 bis 920 Kronen (1,80 bis 33,50 Euro) pro Veröffentlichung. Viel wesentlicher ist jedoch die Angabe, wie viele Verträge aufgrund der geplanten Novelle veröffentlicht werden müssten. Gegenwärtig müssen nur die Verträge mit einem Auftragsvolumen von über einer halben Milliarde Kronen (ca. 18 Millionen Euro) der Öffentlichkeit preisgegeben werden. Das sind rund 18.000 Dokumente im Monat. Jana Vildumetzová:

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„Wenn man alle Verträge über öffentliche Aufträge, von null Kronen aufwärts, veröffentlichen würde, dann kommen wir auf 500.000 Verträge im Monat. Wenn ab die Regierung ihren Vorschlag durchsetzt, nachdem alle Verträge mit einem Auftragsvolumen von über 50.000 Kronen zu veröffentlichen sind, dann kommen wir auf 120.000 Dokumente.“

Sowohl Regierungschef Bohuslav Sobotka als auch der christdemokratische Vizepremier Pavel Bělobrádek lassen indes keine Zweifel aufkommen, dass man die letztgenannte Variante durchsetzen wolle. Und der Abgeordnete der mitregierenden Ano-Partei, Radek Vondráček, ergänzt:

Radek Vondráček  (Foto: Archiv des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik)
„Die Studie hilft uns bei unserer Argumentation, dass eine Veröffentlichung der Verträge bis 50.000 Kronen keinen Sinn hat.“

Diese Meinung wird vom Abgeordneten der oppositionellen Partei Top 09, Jan Farský, nicht geteilt. Farský ist der Initiator des ursprünglichen Gesetzentwurfs über die Registrierung von Verträgen zu öffentlichen Aufträgen. Er fordert die Veröffentlichung aller Verträge. Farský begründet dies damit, dass die Regierung plane, ab 2016 die elektronischen Registrierkassen auch für kleine Gewerbetreibende einführen zu wollen. Und danach sollen die Kleinhändler selbst jeden Lutscher, den sie verkaufen, exakt aufführen. Die Mehrheitsverhältnisse im Parlament sprechen aber klar dafür, dass der Vorschlag des Kabinetts schon bald Realität sein wird.