Tagesecho Regierung gibt Bodenkauf durch Ausländer frei - doch die haben schon früher zugegriffen
Bisher dürfen Ausländer offiziell keinen Boden hierzulande erwerben. Wie andere EU-Neumitglieder hatte sich Tschechien in den Beitrittsverträgen von 2004 eine Übergangsfrist gesichert. Nun hat die Regierung in Prag beschlossen, keine Verlängerung der Übergangsfrist zu beantragen. Bis zuletzt hatte die tschechische Agrarkammer gegen die Öffnung gekämpft. Doch Fachleute sagen, dass sich ohnehin nicht viel ändern werde, denn Ausländer haben sich in den letzten Jahren bereits auf anderem Weg tschechischen Grund und Boden gesichert.
Eine der letzten Hürden für den freien Verkehr des Kapitals soll in
Tschechien fallen. Im Mai 2011 läuft das Verbot für EU-Ausländer aus,
Boden zu erwerben. Das hat die Regierung am Mittwoch beschlossen und sie
wird das zuständige Devisengesetz entsprechend ändern. Das Verbot galt
vor allem als Schutz für tschechische Landwirte – ihnen sollte die Zeit
gegeben werden, mit Krediten des Staates erst einmal selbst den früheren
staatlichen Boden zu kaufen. Über 90 Prozent der landwirtschaftlichen
Flächen sind auf diese Weise bereits privatisiert worden. Für den Verkauf
des Rests hatte die tschechische Landwirtschaftskammer weitere drei Jahre
Übergangsfrist gefordert. Ihre Befürchtung: Kapitalkräftige Ausländer
könnten die kapitalschwachen tschechischen Bauern überbieten.
Landwirtschaftsminister Fuksa hat reagiert:
Ivan Fuksa (Foto: ČTK)
„Ich habe gefordert, dass in die Novelle des Devisengesetzes noch eine
Auflage an das Landwirtschaftsministerium eingearbeitet wird, weitere
Gesetze zu ändern. Und zwar so, dass beim Verkauf der restlichen sieben
Prozent staatlicher Flächen Ausländer nur dann zum Zug kommen, wenn sie
die betreffenden Ackerflächen zuvor bereits 36 Monate lang aktiv bestellt
haben.“
Vergleichbare Regelungen bestünden auch in den alten EU-Ländern, begründet Fuksa. Und mit dem freien Markt sei es dort entgegen aller Beteuerungen auch nicht weit her:
„Das wird zwar in den Gesetzen so proklamiert. Es gibt aber eine ganze
Reihe von begleitenden Maßnahmen wie Genehmigungsprozeduren über den
Städte- und Gemeindebund zum Beispiel oder die Agrarkammer, die dies
einschränken.“
In Tschechien sind begleitende Maßnahmen indes eher ein Feigenblatt. Denn trotz Verbots haben in den vergangenen Jahren EU-Ausländer schon landwirtschaftliche Fläche in Tschechien erworben. Laut dem Landwirtschaftsminister betrifft dies bis zu zehn Prozent der Fläche in einigen Kreisen, allen voran der Kreis Karlovy Vary / Karlsbad. Die Ausländer gründeten einfach eine Kapitalgesellschaft oder sie haben sich als natürliche Person im Land niedergelassen. Dann war der Weg frei. Der Prager Rechtsanwalt Jan Mikuláš betreut unter anderem ausländische Firmen und Privatpersonen in Tschechien. Er glaubt, dass ein Ausverkauf tschechischen Bodens an Ausländer nicht drohe:
Foto: Europäische Kommission
„Diejenigen, die wirklich landwirtschaftliche Fläche erwerben wollten,
haben dies schon - zum Beispiel durch die Kapitalgesellschaften. Was die
kleineren landwirtschaftlichen Flächen betrifft, da kann man erwarten,
dass das Ende der Übergangsfrist eine Erleichterung schafft. Für die
kleineren selbständigen Landwirte wird es deswegen etwas leichter sein, da
sie sich nicht mehr in der Tschechischen Republik niederlassen und einen
Wohnsitz hier haben müssen.“








