Präsidentenveto wird von den linken Parteien überstimmt

Arbeitsminister Zdenek Skromach (links) mit dem Finanzminister Bohuslav Sobotka (Foto: CTK)

Gleich doppelt ist Präsident Vaclav Klaus im Abgeordnetenhaus überstimmt worden. Gegen ein neues Arbeitsgesetz ebenso wie gegen ein Gesetz über die unabhängigen Krankenhäuser hatte er sein Veto eingelegt. Am Dienstag wurden beide Gesetze dennoch von Abgeordneten der sozialdemokratischen CSSD und den Kommunisten der KSCM im Parlament durchgesetzt. Renate Zöller berichtet.

Arbeitsminister Zdenek Skromach  (links) mit dem Finanzminister Bohuslav Sobotka  (Foto: CTK)
Am 1. Januar 2007 wird es in Kraft treten: Von 179 anwesenden Parlamentariern folgten 107 dem Entwurf der Regierung zu einem neuen Arbeitsgesetz, den Präsident Klaus zuvor als "unmodern" und "ungerecht" bezeichnet hatte. Die liberal-konservative Demokratische Bürgerpartei und der konservativ dominierte Senat hatten die Novelle abgelehnt. Die Gegner befürchteten, dass sie zu sehr auf die Gewerkschaften zugeschnitten sei, den Angestellten schade es letztlich. Die Befürworter jedoch, die sozialdemokratische CSSD mit der Unterstützung der Kommunisten, wiesen darauf hin, dass die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer bei 500 000 Arbeitslosen schwach sei. Das neue Gesetz gebe größere Vertragsfreiheit und schütze die Angestellten. Es sei den modernen Gegebenheiten angepasst und ermögliche eine größere Flexibilität. Arbeitsminister Zdenek Skromach erklärt:

"Es ermöglicht, in Gewerkschaften kollektiv um gute Bedingungen für die Angestellten zu verhandeln, und gleichzeitig schützt es den Arbeitgeber dadurch, dass das Verhältnis zu den Angestellten in einen klaren rechtlichen Rahmen gestellt wird. Die Arbeitgeber können dann zum Beispiel die Arbeitszeiten aufteilen, Leute einstellen oder entlassen, und das Gesetz überträgt bestimmte Pflichten auf die Arbeitsämtern."

Premierminister Jiri Paroubek  (links) mit dem Gesundheitsminister David Rath  (Foto: CTK)
Ähnlich scharf diskutiert wurde das Gesetz, dass die Umwandlung weiterer Krankenhäuser in Handelsgesellschaften verhindern soll und sogar diejenigen Krankhäuser die seit 1992 privatisiert worden waren ins Staatseigentum zurückbringen soll. Vor allem Privatärzte hatten gegen die Maßnahme protestiert und gewarnt, dass sie durch Steueranhebungen finanziert werden würde. Eine Liste von 140 Krankenhäusern wurde vom Staat aufgestellt, mit denen die Krankenkassen kooperieren werden. Dafür müssen diese sich dem Gesundheitsministerium unterordnen, das bestimmen wird, wie viele Betten sie haben werden und welche Pflegedienste angeboten werden. Etwa 80 Krankenhäuser, die nicht auf diese Liste gekommen sind, werden dann in Zukunft nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. So soll das Gesundheitswesen wieder billiger werden, das nach Meinung der sozialdemokratischen CSSD seither zu teuer geworden ist. Außerdem soll derart auch in entlegeneren Gebieten die Existenz von Krankenhäusern gesichert werden. Gesundheitsminister David Rath erklärt:

Foto: CTK
"Diese Krankenhäuser bleiben unter der Kontrolle der öffentlichen Hand und werden von speziellen juristischen Fachkräften betreut. Wir werden die Qualität der angebotenen Pflegedienstleistungen kontrollieren ebenso wie ihre wirtschaftliche Effektivität. Und was am wichtigsten ist: das Eigentum ist nicht veräußerbar. Niemand kann einfach aus einem Krankenhaus ein Hotel machen oder ein Krankenhausgelände in Familienhäuser parzellieren."

Die einträchtige Wahl der Sozialdemokraten und der Kommunisten im Abgeordnetenhaus hat zunächst wegen ihrer Überzahl die beiden Vetos des Präsidenten überstimmt. Die ODS hat jedoch in beiden Fällen bereits angekündigt, die Gesetzeslage sofort erneut zu ändern, falls sie die Wahlen gewinnt.