Tagesecho Präsident Havel gewinnt Kampf um das Wahlgesetz
"Havel besiegte Zeman und Klaus" und "Havel gewann den Kampf um das Wahlgesetz", hieß es auf den Titelseiten der tschechischen Tageszeitungen am Donnerstag. Denn das Verfassungsgericht hat am Mittwoch einen der wichtigsten Meilensteine des sog. Oppositionsvertrags aufgehoben. Martina Schneibergova berichtet:
Abgeordnetenhaus
Die grundlegende Rechtsnorm, an der Experten sowie Politiker der
Demokratischen Bürgerpartei (ODS) und der Sozialdemokraten (CSSD) zwei Jahre
lang gearbeitet haben - das Wahlgesetz - wurde vom Verfassungsgericht
aufgehoben. Damit haben die beiden durch das Tolerierungsabkommen
miteinander verbündeten Parteien - ODS und CSSD - eine weitere Niederlage
erlitten, nachdem sie im November um die Stimmenmehrheit im Senat gekommen
waren. Das von der ODS und der CSSD voriges Jahr in beiden Parlamentskammern
durchgesetzte novellierte Wahlgesetz sollte den großen politischen Parteien
künftig mehr Macht sichern. Die Verfassungsrichter haben auf Anregung von
Präsident Vaclav Havel und einer Gruppe von Senatoren der oppositionellen
Viererkoalition entschieden, dass fünf der insgesamt sechs Eckpfeiler des
Gesetzes verfassungswidrig sind und haben diese mit sofortiger Gültigkeit
aufgehoben.
Konkret beschloss das Verfassungsgericht, folgende Bestimmungen aufzuheben: die Erhöhung der Zahl der Wahlbezirke von 8 auf 35; die neue Art der Umrechnung von Wählerstimmen auf Abgeordnetenmandate, durch welche die stärkeren Parteien begünstigt wurden; die Begrenzung der Mindestzahl an Mandaten in einem Wahlbezirk auf vier; die obligatorische Kaution bei den Wahlen ins Abgeordnetenhaus; die Reduzierung des staatlichen Zuschusses für eine Stimme von 90 auf 30 Kronen. Das Verfassungsgericht ließ jedoch die Regel für den Eintritt einer Koalition ins Parlament gelten - eine Viererkoalition muss dementsprechend beispielsweise mindestens 20% der Stimmen bekommen, um ins Parlament zu gelangen.
Der Beschluss des Verfassungsgerichtes hat zur Folge, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt ist, wie sich in 17 Monaten die Wahl der Abgeordneten in Tschechien gestalten wird. Die Art der Parlamentswahlen ist durch kein Gesetz geregelt, was auch die eventuelle Durchführung vorgezogener Wahlen verhindert.
Vaclav Havel
Präsident Vaclav Havel stellte nach der Veröffentlichung des Richterspruchs
durch das Verfassungsgericht fest: "Ich bin sehr froh, dass es so
ausgegangen ist. Es ist ein Ereignis, das für das politische System sowie
für die Entwicklung in unserer Republik sehr wichtig ist. Ich hoffe sehr,
dass die Parlamentsparteien möglichst bald zusammenkommen und beginnen
sachlich darüber zu beraten, wie Parlamentswahlen im Einklang mit dem
Richterspruch des Verfassungsgerichts durchzuführen sind."
Der sozialdemokratische Vizevorsitzende des Abgeordnetenhauses Frantisek Brozik kommentierte die Entscheidung des Verfassungsgerichts wie folgt:
"Ich bin nicht enttäuscht darüber, denn ich gehöre zu den Bürgern, die den Beschluss des Verfassungsgerichts respektieren. Die Streichung des Absatzes über die 35 Wahlbezirke hängt mit der Aufhebung einiger weiterer Absätze zusammen. Die vorgeschlagene Prozentzahl, die für den Wahlerfolg einer Koalition notwendig ist, wurde beibehalten, sodass ich eigentlich zufrieden bin."





