Mehr Rechte für die Patienten: Reformgesetze zum Kranken- und Rettungsdienst in Kraft getreten

Mehr Rechte für die Patienten: Zum 1. April sind in Tschechien drei Reformgesetze zum Kranken- und Rettungsdienst in Kraft getreten. Sie erweitern die Rechte der Patienten, legen ihnen aber ebenso neue Pflichten auf.

Der Patient hat das Recht auf alle Informationen über seinen Gesundheitszustand und über die medizinischen Leistungen einschließlich deren Preise. Gleichzeitig hat er das Recht, diese Informationen abzulehnen. Über weitere Rechte spricht der stellvertretende Gesundheitsminister Martin Plíšek:

„Es ist das Recht auf Mitsprache auf der Basis von Informiertheit. Dies bedeutet, dass der Patient mit einer medizinischen Leistung einverstanden sein muss, nachdem er über seine Rechte vom Arzt belehrt wurde.“

Illustrationsfoto: Barbora Kmentová
Wird dem Patienten empfohlen, einen ernsten Eingriff vornehmen zu lassen, kann er das Gutachten eines zweiten Experten verlangen. Der Patient kann selbst festlegen, ob er wiederbelebt werden möchte, falls er nicht mehr in der Lage ist, über sich zu entscheiden. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hat die Gültigkeit von fünf Jahren, sie kann aber jederzeit geändert werden. Die Versicherung gegen Euthanasie legt allerdings fest, dass dieser Wunsch nicht respektiert wird, falls er zur aktiven Beendung des Lebens des Patienten, also zur Sterbehilfe führen sollte.

Die Eltern bekommen das Recht, ihre Kinder bei der Untersuchung beziehungsweise beim Aufenthalt im Krankenhaus zu begleiten. Mit der Behandlung der Kinder hängt auch einer der umstrittenen Punkte des neuen Gesetzes zusammen: Bei einigen medizinischen Leistungen soll nun die Zustimmung beider Eltern erforderlich werden. Nach Meinung von Experten könne diese Bestimmung allerdings die Behandlung komplizieren. Das meint auch Hana Cabrnochová, die Vorsitzende der Fachgesellschaft der praktischen Kinderärzte:

„Wenn das Kind mit Mutter oder Vater zum Arzt kommt, ist es nicht möglich, die informierte Zustimmung des anderen Elternteils zu gewinnen. Und schon gar nicht bei den geschiedenen Elternpaaren.“

Dagegen erwidert der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Vlastimil Sršeň:

„Diese informierte Zustimmung ist nur nötig, wenn es zu einer ernsten Gesundheitsschädigung des Kindes kommen könnte beziehungsweise wenn der Eingriff die künftige Lebensqualität des Kindes beeinflussen würde.“

Geändert wurden auch die Bedingungen für eine künstliche Befruchtung. Sie darf bis zum 49. Lebensjahr der Frau durchgeführt werden, wobei drei bis vier Versuche bis zum 39. Lebensjahr aus der Krankenversicherung bezahlt werden. Die Novelle der Krankenversicherung ermöglicht ebenso jungen Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren eine kostenlose Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs.

Die Maximalzeit für das Eintreffen eines Rettungswagens wurde von 15 auf 20 Minuten erhöht. Dies wird seitens des Prager Rettungsdienstes als ein zu großer Luxus kritisiert. Doch in Grenzregionen wird diese Bestimmung begrüßt. Dort wurde jetzt der Stand gesetzlich verankert, der ohnehin schon längst gegolten hat. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Vlastimil Sršeň:

„Auf 90 Prozent des tschechischen Territoriums reicht die kürzere Frist von 15 Minuten aus, um zum Patienten zu kommen. Es gibt aber gewisse Randgebiete, wo dies nicht möglich ist.“

Ondřej Dostál
Laut Gesundheitsminister Leoš Heger bringen die neuen Gesetze für die Patienten eine Reihe von Veränderungen zum besseren und vereinfachen auch die Möglichkeit, sich über einen Arzt beziehungsweise ein Krankenhaus zu beschweren. Ärzte und Patienten sprechen hingegen von Rechtsunsicherheit, da mehrere Bestimmungen unklar seien. Der Jurist Ondřej Dostál:

„Nach der neuen legislativen Definition darf eine Anklage gegen das Krankenhaus nicht erhoben werden, falls sich das Krankenhaus – vereinfacht gesagt – auf konkrete Bedingungen und objektive Möglichkeiten herausreden kann. Die Beschwerden werden eher Querulanten als wirklich Geschädigten helfen, die Ärzte in den Ambulanzen und Krankenhäusern aber riesig belasten.“