Tagesecho Maulkorb für Journalisten: Abgeordnete ändern Presseverordnung im StGb
Die Titel in den tschechischen Zeitungen am Freitag klangen gleich: Das Abgeordnetenhaus setzt Journalisten einen Maulkorb auf. Worum geht es? In der Novelle des Strafgesetzbuches wird die Veröffentlichung von Abhörprotokollen in Medien strafbar gemacht. Das hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag entschieden. Bis zu fünf Jahre Haft oder bis zu fünf Millionen Kronen (180.000 Euro) Strafe können Journalisten für einen Verstoß gegen das Verbot bekommen. Tschechische Medien und internationale Organisationen wie Reporter ohne Grenzen protestieren.
Als 2004 in tschechischen Zeitungen die Abhörprotokolle zum
Fußball-Bestechungsskandal auftauchten, war das Lachen groß. Kumpelhaft
vertraute beispielsweise ein Fußball-Manager einem Delegierten des
Verbandes an, wie schlecht es seinem Verein ging und bat ihn gegen Geld
dabei zu helfen, dass es im nächsten Spiel nicht schon wieder eine
Niederlage gäbe. Die entsprechenden Zitate aus den Abhörprotokollen sind
mittlerweile sogar in den Volksmund eingegangen. Doch damit dürfte nun
Schluss sein. Aus Abhörprotokollen darf erst dann zitiert werden, wenn
diese als Beweismaterial in einem Strafverfahren dienen – das beschloss
das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mit großer Mehrheit. Diese Regelung im
neuen Strafgesetzbuch hat der bürgerdemokratische Abgeordnete Marek Benda
entworfen:
„Die Novelle dient dem Schutz jener Personen, die in Strafverfahren verwickelt sind. Sie soll sowohl Opfer, als auch weitere Personen, die keine Straftäter sind, davor schützen, dass Informationen über sie in den Medien auftauchen“, so Benda im Tschechischen Fernsehen.
Anders als das Abgeordnetenhaus, also die untere Parlamentskammer, war der
Senat als obere Kammer gegen das Verbot gewesen. Das Oberhaus hielt die
bisherige Regelung für ausreichend. Danach können Abhörprotokolle
veröffentlicht werden, wenn dies dem allgemeinen Interesse dient. Das
Abgeordnetenhaus argumentiert jedoch, dass die Abhörprotokolle nicht auf
legalem Weg in die Hände der Journalisten gelangen und – so wie der
Verkauf von Hehlerware – auch die Weitergabe unrechtmäßig erworbenen
Inhalts eine Straftat darstelle. Dass Abhörprotokolle nach außen
gelangen, sei ja wohl eher ein internes Problem der Polizei, hält der
Vorsitzende des tschechischen Journalistenverbandes, Miroslav Jelínek,
entgegen:
Miroslav Jelínek
„Meiner Meinung nach liegt die Schuld bei den Ermittlern. Wenn die
Ermittler ermöglichen, dass die Abhörprotokolle nach außen gelangen, und
ein Journalist zu etwas recherchiert und dabei auf etwas stößt, das in
dem Abhörprotokoll bestätigt wird, dann ist der Journalist nicht
verantwortlich, sondern geht nur seiner Arbeit nach.“
Tschechische Medienvertreter laufen nun Sturm gegen die neue Regelung, die allein noch Staatspräsident Václav Klaus aufhalten kann, wenn er die Unterschrift unter das neue Strafgesetzbuch verweigert. Die Regelung wäre das Ende des investigativen Journalismus in Tschechien, sagen die Medienvertreter, und verweisen darauf, dass dies einzigartig in Europa wäre. Die internationale Organisation „Reporter ohne Grenzen“ hat sich hinter die tschechischen Kollegen gestellt. Die neue Regelung sei ein Schnellschuss und ohne Diskussion mit den Medienvertretern entstanden, so ein Mitarbeiter der Organisation.
Vertreter tschechischer Medien haben an Staatspräsident Klaus appelliert, das Strafgesetzbuch nicht zu unterschreiben. Doch ein Veto des Präsidenten, das könnte das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit vom Donnerstag ganz problemlos wieder überstimmen.








