Tagesecho Lissabon-Begleitgesetze: War Tschechien Deutschland eine Naselänge voraus?
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Wochen angemahnt: Das Parlament muss mehr Mitspracherecht haben, wenn es um neue Machtbefugnisse für die EU geht. Stichwort Lissabon-Vertrag. Am Dienstag hat man sich in der Berliner Koalition gemeinsam mit den Ländern also zäh auf eine Begleitgesetzgebung geeinigt. In Tschechien gibt es ein ähnliches Gesetz bereits seit Mai. Christian Rühmkorf sprach mit dem Politologen Robert Schuster über die Begleitgesetze in Tschechien und in Deutschland.
Robert Schuster
Robert Schuster, in Berlin hat man sich auf eine Begleitgesetzgebung
zum
Lissabon-Vertrag geeinigt. Das Parlament bekommt mehr Mitspracherecht,
wenn
Kompetenzen nach Brüssel übertragen werden. In Tschechien, das ja für
seine zögernde und verzögernde Haltung zum EU-Reformvertrag von Lissabon
bekannt ist, gibt es bereits seit vier Monaten ein solches Begleitgesetz,
das so genannte gebundene Mandat. Handelt es sich um ein und dieselbe
Sache, die erst jetzt in Berlin beschlossen wurde?
„Im Prinzip ist es natürlich die gleiche Sache beziehungsweise es
läuft auf das
Gleiche hinaus. Das heißt, dass die nationalen Parlamente - in
Deutschland
also Bundestag und Bundesrat, in Tschechien Abgeordnetenhaus und Senat -
stärker in die künftigen Integrationsprozesse innerhalb der
Europäischen
Union eingebunden werden. Sollte es also in Zukunft bei einem
Nachfolge-Vertrag des jetzigen Lissabon-Vertrags zu einer weiteren
Verschiebung der Kompetenzen von der nationalen Ebene auf die europäische
Ebene kommen, dann müssen die Parlamentskammern sowohl in Deutschland als
auch in Tschechien explizit dieser weiteren Kompetenzübertragung
zustimmen. Das ist etwas Neues, was es bislang nicht gegeben hat, aber was
auch in einer gewissen Weise dem Geist des Lissabon-Vertrags entspricht.
Denn der Lissabon-Vertrag im Gegensatz zu den Vorgängerverträgen bringt
ja auch eine Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente mit sich. Das
heißt, in dieser Hinsicht waren die tschechischen Senatoren und
Abgeordneten – genauso wie jetzt die deutschen Abgeordneten –
eigentlich konsequent in diesem Sinne, dass sie gesagt haben: ´Wir wollen
jetzt die Möglichkeiten, die uns der Lissabon-Vertrag gibt, wirklich voll
ausschöpfen und nicht nur – sag ich mal – rein theoretisch gefragt
werden, sondern wollen auch richtig mitbestimmen, was die EU mitbestimmen
darf und was nicht mehr.“
Kann man sagen, dass – was diese Begleitgesetze betrifft – das EU-kritische Tschechien seine Hausaufgaben gründlicher und vor allem früher erledigt hat als Deutschland?
„Das kann man eigentlich nicht so sehen. Denn in Deutschland war ja die
Ausgangslage etwas anders. Da hat es ja nicht – sag ich mal – eine
Polemik gegeben unter den politischen Eliten, ob jetzt das Land den
europäischen Einigungsprozess unterstützen oder blockieren soll. In
Tschechien ist ein wichtiger Teil des politischen Spektrums und auch
wichtige institutionelle Akteure – wie der Präsident – schon lange
Zeit gegen eine weitere Vertiefung der europäischen Integration. Das
heißt, das ist eine etwas andere Ausgangslage, und in Tschechien wäre
wahrscheinlich eine Zustimmung des Staatsoberhauptes und auch eines
wichtigen Teils der zweiten Parlamentskammer, des Senats, zum
Lissabon-Vertrag nicht möglich, wenn nicht vorher dieses Begleitgesetz
oder dieses gebundene Mandat in Tschechien verabschiedet worden wäre. Ich
würde sagen, da ist ein Unterschied, der eben auch die unterschiedliche
Einstellung der politischen Eliten in beiden Ländern widerspiegelt.“








