Tagesecho Impfung: Pflicht oder freiwillige Entscheidug?
Impfen oder nicht impfen? Eine Frage, die sich manche Eltern schon mehrmals gestellt haben. Bei einigen Krankheiten kann man für sich und seine Kinder selbst darüber entscheiden, viele Impfungen sind allerdings Pflicht. Das Verfassungsgericht ist am Mittwoch allen denjenigen Personen teilweise entgegengekommen, die aus ernsten Gründen die Impfung verweigern. Künftig soll ihnen keine Strafe mehr drohen.
Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Gelbsucht, Masern und Röteln. Dies
sind nur einige der Krankheiten, gegen die die Kinder hierzulande
obligatorisch geimpft werden. Nach einem vorgeschriebenen Kalenderplan
bekommt das Kind ab der Geburt einen Impfstoff nach dem anderen, wobei
deren Zahl im Vergleich mit anderen Ländern sehr hoch ist. Doch es gibt
immer mehr Eltern, die dagegen protestieren. Wie etwa Pavel Vavřička: Vor
acht Jahren hatte er seine Kinder nicht impfen lassen, wofür er mit einer
Geldstrafe in Höhe von 3000 Kronen bestraft wurde. Er wehrte sich dagegen
auf allen möglichen Wegen, bis der Fall vor das Verfassungsgericht kam.
Michael Vít
Und der Beschluss: Die allgemeine Impfpflicht ist in Ordnung und wurde
nicht in Zweifel gestellt. Es könnten jedoch Ausnahmen zugelassen werden,
bei denen keine Strafen für die Verweigerung drohen. In individuellen
Fällen kann man also zum Beispiel aus religiösen Gründen die Impfung
ablehnen.
Der Chef-Hygieniker Michael Vít führte vor Gericht an, er werde den Beschluss respektieren. Die Mitarbeiter der staatlichen Impfzentren sollen nicht nur gesundheitlichen, sondern auch anderen Gründen Aufmerksamkeit widmen.
„Es ist für uns eine Belehrung. Einerseits eine Bestärkung, dass wir richtig gehandelt haben. Andererseits müssen wir lernen, das individuelle Recht des Bürgers zu beachten.“
Auch die tschechische Liga für Menschenrechte widmet sich langfristig der
Impfpflicht. Nach der Aussage ihrer Juristin Zuzana Candigliota, handelt es
sich um einen ersten Schritt zur Liberalisierung in dieser Problematik:
„Es ist aber weiterhin offenbar, dass die Pflicht und die Repression weiter existieren werden, die es in den meisten Staaten Europas, wo die Impfung freiwillig ist, nicht gibt.“
Zuzana Candigliota
Die Gesetzgeber sollten nach Candigliota nicht nur den alten
Impfungskalender in ein neues Gesetz umsetzen. Die Impfung sollte ihr
zufolge vom Staat nur empfohlen und finanziert werden, wie es in anderen
Ländern Europas üblich sei.
Der Beschluss des Verfassungsgerichts soll sich im neuen Gesetz über den Gesundheitsschutz widerspiegeln, das zurzeit vom Gesundheitsministerium vorbereitet wird.








