Tagesecho Handyüberwachung: Tschechisches Verfassungsgericht verlangt Neuregelung
Das Handy, bei Tschechen schlicht „mobil“ genannt, ist ein Segen moderner Kommunikation – der aber auch schnell zum Fluch werden kann. Schließlich kann jeder Nutzer auch überwacht werden. So greifen Polizisten bei ihren Ermittlungen gerne auf die Daten der mobilen Telefone zurück: Anruflisten, Anrufzeiten und Bewegungsprofile sind für die Verbrechensbekämpfung natürlich hochinteressant. Das tschechische Verfassungsgericht hat nun aber entschieden, dass die bisherige Nutzung dieser Daten einer neuen Regelung bedarf.
Ein Anruf und die tschechische Polizei hat die Daten. Bis zu 280.000 Mal
sollen Ermittler beispielsweise im Jahr 2009 auf Informationen aus
Handygesprächen zugegriffen haben. Dazu gehören die so genannten
Betriebsdaten, also wer wann angerufen wurde oder angerufen hat, sowie die
Ortungsdaten, also wo sich ein Verdächtiger wann befunden hat. Das soll
sich nun ändern. Pavel Rychetský, der Vorsitzende Richter des
Verfassungsgerichts, erklärte nach der Urteilsverkündung, warum:
„Die derzeitige Regelung ist ziemlich absurd, denn sie ermöglicht nicht nur, meine Verbindungsdaten zu verfolgen, sondern auch die einer Reihe anderer Personen, zum Beispiel aus dem Umfeld des Staatspräsidenten, mit dem Ziel, diese zu missbrauchen.“
Pavel Rychetský
Das Verfassungsgericht hat verfügt, dass der Gesetzgeber die Passagen des
Strafgesetzbuches überarbeiten muss, die sich mit der Handyüberwachung
beschäftigen. Zwar mussten sich die Polizisten auch bisher eine
Genehmigung eines Gerichtes einholen, um die Kommunikation eines
Verdächtigen zu überwachen, jedoch reichte als Grund bisher ein bloßer
Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren aus. Das Gericht schlug nun
vor, eine Überwachung nur noch bei schweren Vergehen wie Erpressung,
Betrug und Mord zuzulassen. Und es hat dem Parlament eine Frist bis Ende
September 2012 eingeräumt, das Gesetz entsprechend zu ändern.
Das Gericht des Prager Stadtbezirks 6 hatte die Verfassungsschützer um
Klärung gebeten, ob die bisherige Regelung mit dem Grundrecht auf
Privatsphäre im Einklang steht. Mit der jetzigen Entscheidung zeigte sich
Richter Kryštof Nový von dem Prager Bezirksgericht sehr zufrieden:
„Das ist erneut ein weiterer sogar sehr großer und wichtiger Schritt für unser Land und für die Festigung unserer Demokratie, weil absolut klare Vorraussetzungen für die Herausgabe von Kommunikationsdaten herrschen sollten.“
Wurde bisher die Kommunikation aller Personen, die sich im Umfeld eines
Verdächtigen bewegen, automatisch kontrolliert, wäre das nach einer
Änderung des Gesetzes nicht mehr möglich. Es bleibt abzuwarten, ob das
Parlament die Vorschläge des Gerichts wie gewünscht umsetzt – sonst
wäre Ende es September mit der Überwachung des Handyverkehrs durch die
Polizei grundsätzlich vorbei.







