Größere Geschäfte bleiben am 28. Oktober erstmals wieder geschlossen

Foto: Tomáš Adamec, Archiv des Tschechischen Rundfunks

Der kommende Freitag ist hierzulande ein Feiertag. An solch einem Tag haben sich die großen Kaufhäuser und Supermärkte in Tschechien zuletzt immer die Hände gerieben – denn sie konnten viele Kunden zusätzlich zum Shoppen begrüßen. Doch erstmals gilt nun ein neues Gesetz: Es schreibt vor, dass Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von über 200 Quadratmetern an den sieben wichtigsten Feiertagen im Jahr geschlossen bleiben müssen.

Foto: Tomáš Adamec,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Man hatte sich hierzulande nach 1989 schnell daran gewöhnt: An Feiertagen musste man in punkto Konsum auf nichts verzichten, denn viele und vor allem große Geschäfte hatten auch da geöffnet. An diesem Freitag aber wird dem erstmals ein Riegel vorgeschoben. Ein im Juni verabschiedetes Gesetz tritt in Kraft. Es legt allen größeren Einrichtungen auf, ihre Läden an diesem und sechs weiteren Feiertagen geschlossen zu halten. Davon betroffen ist beispielsweise die Großmarktkette Makro. Die Hauptkunden der Kette sind Unternehmer wie Hotel- und Pensionsbesitzer. Makro-Sprecherin Romana Nýderle:

„Für sie bedeutet dies, dass sie große Abstriche beim Service machen müssen. Diese Unternehmer kaufen bei uns frische Waren. Sie sind es gewohnt, wenn ihnen etwas ausgeht, dies hier bei uns sehr schnell zu bekommen.“

Weil nur große Anbieter betroffen sind, sprechen die jeweiligen Branchenverbände von Diskriminierung. Vladimír Dlouhý ist Präsident der tschechischen Wirtschaftskammer:

 Vladimír Dlouhý  (Foto: Jan Bartoněk,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Eine Gruppe von Unternehmern kann ihren Geschäften in einem bestimmten Zeitraum nachgehen, eine andere Gruppe aber nicht.“

Die Verbände drohen daher bereits mit einer Verfassungsbeschwerde. Sie rechneten sie vor, dass den Betreibern von großen Läden, Kaufhäusern und Hypermärkten durch die Schließung an sieben Feiertagen ein Verlust von umgerechnet 150 Millionen Euro entsteht. Und betroffen von dieser Regelung seien auch Tausende Teilzeitarbeitskräfte und Aushilfskräfte, die dadurch ihren Job verlieren würden, kritisieren die Arbeitgeberverbände.

Völlig anders sehen das die Gewerkschaften. Ihren Aussagen nach würde es die überwiegende Mehrzahl der Verkäuferinnen und Verkäufer begrüßen, dass sie endlich auch einmal durchschnaufen dürfen. Und das Konsumverhalten der Verbraucher würde auch wieder einen Schub in die richtige Richtung bekommen, meint der Chef des Gewerkschaftsdachverbandes, Josef Středula:

Josef Středula  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Es wird zu keinen Verlusten für die Geschäftsleute kommen. Letztlich hat dies sogar noch eine sehr positive Auswirkung auf die Geschäftsleute, denn von unserem Naturell her neigen wir zu einer Überversorgung.“

Die Gewerkschafter halten den Unternehmern entgegen, dass sie den an einem Feiertag tätigen Arbeitnehmern laut Gesetz einen Tag ersatzfrei gewähren müssen. Darüber hinaus hätten diese für eine Feiertagsarbeit Anspruch auf einen Lohnzuschlag.

Am Freitag wird in Tschechien daher die bizarre Situation eintreten, dass die kleinen Läden in den Kaufhausgalerien geöffnet haben, die größeren Geschäfte aber nicht. Das ärgert die Präsidentin des Verbandes für Handel und Reiseverkehr, Marta Nováková, noch aus einem anderen Grund:

Marta Nováková  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Zu einer Lockerung der Ladenöffnungszeiten kommt es mittlerweile in Frankreich und in Skandinavien. Der europäische Trend geht also in Richtung Lockerung, doch bei uns schlägt man den Weg der Verschärfung ein.“

In den Nachbarländern Deutschland und Österreich müssen die Geschäfte bis auf Ausnahmen indes nicht nur an Feiertagen, sondern auch an Sonntagen geschlossen bleiben. Wer in Tschechien gegen das neue Gesetz verstößt, muss umgerechnet bis zu 37.000 Euro Strafe zahlen.


Neuregelung der Öffnungszeiten für größere Geschäfte an Feiertagen:

Die sieben vorgegebenen Feiertage, an denen das neue Gesetz zur Beschränkung der Ladenöffnungszeiten zur Anwendung kommt, sind: Neujahr, Ostermontag, der Tag des Sieges (8. Mai), der Tag der tschechischen Staatlichkeit (28. September), der Gründungstag des selbständigen tschechoslowakischen Staates (28. Oktober) sowie der erste und der zweite Weihnachtsfeiertag. Am Heiligen Abend (24. Dezember) dürfen die Geschäfte nur bis 12 Uhr geöffnet haben.