Tagesecho Gesetz gegen häusliche Gewalt in Kraft

02-06-2004 | Daniel Satra

Zum 1. Juni ist ein Gesetz in Kraft getreten, das körperliche Gewalt in tschechischen Haushalten nicht länger als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat ahndet. Gewalttätern, die ihren Partner, ihr Kind oder andere Haushaltsmitglieder misshandeln, drohen jetzt bis zu acht Jahre Haft. Kaum in Kraft getreten, planen die Parlamentarier eine Nachbesserung der Novelle. Daniel Satra berichtet.

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Vier von zehn tschechischen Frauen sind Opfer. Mindestens einmal in ihrem Leben haben sie Misshandlungen in den eigenen vier Wänden erlebt, so eine Studie der Soziologie an der Tschechischen Akademie der Wissenschaften. Die jetzt in Kraft getretene Gesetzesnovelle will Abhilfe schaffen. David Kubalák vom tschechischen Polizeipräsidium:

"Wer eine ihm nahe stehende Person oder andere Person misshandelt, die mit ihm zusammen in einer Wohnung oder einem Haus wohnt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft."

In besonders grausamen Fällen oder wenn der Täter sein Opfer über einen lange Zeitraum hinweg misshandelt, kann der Richter bis zu acht Jahre Freiheitsstrafe verhängen. Erschwerend sollen sich Misshandlungen von Kindern unter 15 Jahren, von Schwangeren und Schwerkranken auf ein Urteil auswirken. Kubalák zufolge durchlaufen Polizeibeamte gegenwärtig Schulungen, um häusliche Gewalt von anderen Straftaten unterscheiden zu können.

"Polizisten, die in solchen Fällen ermittelt haben, standen häufig vor dem Problem, dass die Opfer später ihre Aussage zurückgezogen haben",

Und damit trifft Kubalák für viele den Kern des Problems, das auch heute noch besteht: Bisher fehlt die Möglichkeit Gewalttäter per Gerichtsentscheid aus der Wohnung auszuweisen. Das sagt auch Frauenrechtlerin Eva Koubová:

"Damit sich zum Beispiel der Gewalttäter für eine gewisse Zeit seinem Opfer nicht nähern darf."

Die Erweiterung des Gesetzes um die Ausweisung wollen die Parlamentarier im Herbst vorlegen. In Kraft treten wird der Zusatz, der ermöglichen soll, Gewalttäter bis zu zehn Tagen aus dem eigenen Haushalt zu verbannen, vermutlich nicht vor Sommer 2005. Ein wichtiger Zusatz: Denn erst wenn die Opfer zu Hause zur Ruhe kommen können, sind sie häufig auch zu einer Anzeige bereit, so die Polizeipsychologin Ludmila Cirtková gegenüber der Tageszeitung "Lidové noviny". Bisher melden laut Studie nur 8 Prozent aller zu Hause misshandelten Frauen die Tat der Polizei.

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