Gericht entscheidet: Keine Entschädigung für dreckige Luft in Ostrau

Foto: Petr Štefek, CC BY-SA 3.0 cz

Mehrere Bewohner von Ostrava / Ostrau haben gegen das tschechische Umweltministerium geklagt. Sie wollen eine Entschädigung für die schlechte Luft in der Industriestadt. Im ersten Prozess wurde nun ein rechtkräftiges Urteil gesprochen. Im Folgenden mehr über die Lage der Menschen in diesem Teil Tschechiens und über den Gerichtsprozess.

Foto: Petr Štefek,  CC BY-SA 3.0 cz
Seit vielen Jahren bereits protestieren die Bewohner gegen den Smog. Er macht in Ostrau und Umgebung selbst alltägliche Dinge zu einer gefährlichen Sache. Zum Beispiel aus dem Haus zu gehen und einzukaufen, wie ein älterer Mann sagt:

„Schon an meiner Stimme kann man hören, dass es mir nicht gut geht. Ich mache deswegen keine Spaziergänge mehr, gehe nur raus, wenn es sein muss und damit ich nicht verhungere. Und die daran Schuld sind, interessiert das nicht.“

Die Wut und die Verzweiflung der Menschen sind groß. Besonders jetzt in der kälteren Jahreshälfte ist die Region Mährisch-Schlesien häufig in eine Smogwolke gehüllt. An manchen Messstellen vergeht dann kein Tag, an dem nicht die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden. Dazu kommen Konzentrationen von krebserregenden Stoffen wie Benzo(a)pyren, die selbst mit Peking konkurrieren können.

Mittlerweile besteht immerhin ein Aktionsplan, um bis 2020 die Luft in der Region Mährisch-Schlesien zu verbessern. Er wurde vom Umweltministerium in Prag und dem Kreisamt in Ostrau aufgelegt. Pavla Skýbová glaubt aber, dass der tschechische Staat viel früher hätte handeln müssen. Sie hat deswegen vor Gericht auf Schadensersatz geklagt. Ihr Anwalt Pavel Černý:

„Ich bin davon überzeugt, dass der Staat seit langem nicht seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Er lässt die Bürger in Zuständen zurück, die objektiv betrachtet gegen das Gesetz verstoßen. Er sollte daher jeden entschädigen, der in solch einem Umfeld lebt.“

Skýbová hat eine Million Kronen (37.000 Euro) gefordert, weil sie in Stress und ständiger Angst lebe. Der tschechische Staat verstoße gegen europäisches Recht Dieses schreibe vor, dass die Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden müssten. Skýbová und ihr Anwalt berufen sich unter anderem auf das Kreisgericht in Ostrau. Dies hat vor einiger Zeit entschieden, dass die Behörden durch ihre Untätigkeit gegen Gesetze verstoßen haben. Doch das Umweltministerium hält diese Interpretation nicht für gerechtfertigt.

Foto: Filip Jandourek
„Das Umweltministerium weist zurück, dass die erwähnte Überschreitung der Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe dort in irgendeinem Zusammenhang steht mit einem möglichen nicht-legalen Vorgehen von Beamten“, so die Sprecherin des Ressorts, Petra Roubíčková.

Am Dienstag hat nun das Prager Stadtgericht im Berufungsverfahren die Klage abgewiesen. Es bestätigte damit einen früheren Entscheid des Amtsgerichts für den zehnten Prager Stadtbezirk, in dem Ministerium seinen Sitz hat. Richter Martin Jachura:

„Die Klägerin hat im Verlauf des Verfahrens nicht nachweisen können, dass ihr der behauptete Schaden entstanden sei.“

Das hält Pavla Skýbová allerdings für eine falsche Auslegung:

„Wenn ich sterben würde, dann hätte ich wohl Anspruch auf eine Entschädigung. Ich werde mich damit aber nicht zufrieden geben. Dass wir in einer illegal verschmutzten Gegend leben, ist ja mittlerweile bewiesen.“

Laut Skýbovás Anwalt hat der Fall eine europäische Dimension. Ob wirklich Straßburg das Ziel ist, war am Dienstag noch nicht klar. Aber schon demnächst wird das Amtsgericht im zehnten Prager Stadtbezirk einen weiteren, ähnlich gelagerten Fall behandeln müssen.