Gemälde, Buch, Uhr: Tschechien hat neun neue Kulturdenkmäler

Foto: Archiv des Nationalen Technik-Museums

Gotische Tafelbilder, ein Gesangbuch aus der Renaissance oder astronomische Geräte aus der Zeit Rudolphs II. Das sind einige der neun historischen Objekte und Kunstwerke, die neu in die Liste der beweglichen Kulturdenkmäler Tschechiens aufgenommen wurden.

Venus von Věstonice
Ein Kulturdenkmal ist allgemein ein Objekt oder Werk, das als Zeugnis einer bestimmten Epoche gilt und von künstlerischem und historischem Wert ist. Als nationale Kulturdenkmäler gelten in Tschechien solche Objekte, die von besonderer Bedeutung sind und unter Denkmalschutz stehen. Nummer eins ist dabei die Prager Burg. Zurzeit gibt es hierzulande 304 Kulturdenkmäler, mehrheitlich sind es Baudenkmäler. Aber es tragen auch insgesamt 27 Gegenstände den Titel „bewegliche Kulturdenkmäler“. Dazu gehörten bisher unter anderem die böhmischen Kronjuwelen, die Dalimil-Chronik und die Statuette der Venus von Věstonice aus der Steinzeit. Nun wurden weitere neun Objekte in die Liste eingetragen. Drei davon werden im Nationalen Technik-Museum aufbewahrt. Antonín Švejda ist Kurator der Sammlung:

Antonín Švejda  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Es handelt sich um zwei Sextanten aus der Renaissancezeit um 1600 sowie eine astronomische Uhr aus dem 18. Jahrhundert. Der Sextant dient zur Bestimmung des Winkels zwischen einzelnen astronomischen Objekten am Himmel, das heißt zwischen Sternen und Planeten.“

Švejda zufolge nutzte der Astronom Johannes Kepler eines der Instrumente, um seine Gesetze über die Bewegung der Planeten aufzustellen:

Sextant von Johannes Kepler  (Foto: Archiv des Nationalen Technik-Museums)
„Kepler kam auf Einladung von Tycho Brahe nach Prag. Um seine Hypothesen zu bestätigen, musste er einige Ergänzungsmessungen durchführen. Höchstwahrscheinlich hat er diese mit einem dieser Geräte gemacht, nämlich mit dem Sextanten von Jost Bürgi. Das andere Gerät, der Sextant von Erasmus Habermel, misst nicht so genau und ist für astronomische Messungen nicht so geeignet. Dieser Sextant wurde wahrscheinlich im Auftrag des Kaisers hergestellt.“

Weitere neue Kulturdenkmäler sind zum Beispiel das bebilderte Luditzer Gesangbuch aus dem Jahre 1558, neun Tafelbilder des Hohenfurther Altar-Zyklus und der silberne Schmuckkasten der Familie Schlick aus dem 17. Jahrhundert. Um den Titel zu erhalten, müssen die Kulturgüter nicht unbedingt im Besitz des Staates sein. Der Hohenfurther Altar-Zyklus zum Beispiel wurde im Rahmen der Restitutionen an die katholische Kirche zurückgegeben. Als Kulturdenkmal unterliegt er nun aber einem besonderen Schutz. Jiří Vajčner leitet die Abteilung für Denkmalpflege im Kulturministerium:

Jiří Vajčner  (Foto: Noemi Fingerlandová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Der Staat reguliert die Ausfuhr dieser Gegenstände. Sie dürfen das Gebiet der Tschechischen Republik nur mit einer Bewilligung des Kulturministeriums verlassen.“

Die tschechische Regierung hat in diesem Juli zum ersten Mal nach fünf Jahren wieder die Liste der Nationalen Kulturdenkmäler erweitert. Das Kulturministerium überprüft aber kontinuierlich auch weitere Vorschläge. In der nächsten Zukunft wolle man sich auf unbewegliche Kulturdenkmäler konzentrieren, hieß es.