Freispruch für Jakes und Lenart

Jakes und Lenart, Foto:CTK

Zwei ehemalige ranghohe Funktionäre der kommunistischen Tschechoslowakei wurden am Montag vom Vorwurf freigesprochen, sich im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen im August 1968 des Vaterlandsverrates schuldig gemacht zu haben. Einzelheiten hören Sie im folgenden Bericht von Gerald Schubert.

Jakes und Lenart,  Foto:CTK
Das öffentliche Interesse an dem Fall war groß, und erwartungsgemäß unterschiedlich waren auch die Reaktionen auf das Urteil: Der ehemalige Generalsekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei, Milous Jakes, und der ehemalige Vorsitzende der Tschechoslowakischen Regierung, Jozef Lenart, standen wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Vaterlandverrat vor einem Prager Gericht. Rekapitulieren wir kurz die wichtigsten Fakten: Der Staatsanwalt hatte in seiner Anklage behauptet, die beiden hätten im August 1968, im Zuge der Niederschlagung des "Prager Frühlings", die Okkupation der Tschechoslowakei in verfassungswidriger Weise unterstützt. Konkret ging man davon aus, dass sie damals in der sowjetischen Botschaft in Prag an Verhandlungen über die Bildung einer sogenannten Arbeiter- und Bauernregierung teilgenommen hätten. Diese sollte den Einmarsch fremder Truppen auf tschechoslowakisches Gebiet legalisieren.

Die Richterin kam in ihrer Urteilsbegründung nun allerdings zu dem Schluss, dass hier kein strafbarer Tatbestand vorliege:

"Angesichts dessen, dass das Vorgehen der Angeklagten nach dem Gesetz beurteilt werden muss, das zum Zeitpunkt der Tat gültig war, kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Tatbestand des Sturzes der Republik durch das Verhalten der Angeklagten nicht erfüllt wird. Und zwar im Hinblick darauf, dass das grundlegende Anzeichen eines solchen Tatbestandes der Versuch des Sturzes des sozialistischen Systems wäre."

Dies jedoch wäre, so die Richterin, gerade bei kommunistischen Funktionären absurd. Ein weiterer Aspekt der Anklage bestand darin, dass Jakes und Lenart mit ausländischen Mächten, also der damaligen Sowjetunion und ihren Verbündeten, zusammengearbeitet und diese im Zuge der Okkupation unterstützt hätten. Dies sah das Gericht jedoch als nicht ausreichen erwiesen an. Zwar steht fest, dass die beiden Angeklagten nach der Verhandlung in der sowjetischen Botschaft beim damaligen Präsidenten Ludvik Svoboda vorsprachen, ob sie diesen jedoch tatsächlich im Sinne Moskaus unter Druck gesetzt oder ihn nur über die Verhandlungsergebnisse informiert hätten, könne nicht festgestellt werden. Damit folgte das Gericht der Linie des Verteidigers Jan Liegert. Dieser hatte gemeint, dass Verhandlungen mit einem amtierenden Präsidenten keinesfalls Vaterlandsverrat sein könnten.

Einer der Angeklagten, Jozef Lenart, meinte nach dem Prozess auf die Frage, ob er zufrieden sei:

"Das alles ist Sache des Gerichts, das ehrlich gearbeitet hat. Es ist nicht wichtig, ob ich zufrieden bin, denn die Schlacht wird wahrscheinlich weiter gehen."

Ganz so sieht es nun auch aus, denn der Staatsanwalt hat sofort Berufung eingelegt. Auf die nächste Runde des Prozesses und auf neue Interpretationen des Falles Jakes - Lenart darf man also gespannt sein.