Fall Hoffmann: Prozess vertagt, ein Stück Rundfunkgeschichte bleibt vorerst im Dunklen

Karel Hoffmann (Foto: CTK)

Am Dienstag wurde ein Prozess gegen einen ehemaligen kommunistischen Funktionär auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Verhandlung steht auch im Zusammenhang mit der Geschichte des Tschechischen Rundfunks. Gerald Schubert berichtet:

Karel Hoffmann  (Foto: CTK)
"Ich sage Ihnen nur eines: Hochverrat habe ich nicht begangen. Und ansonsten warten wir die Gerichtsverhandlung ab."

Mit diesen Worten kommentierte der ehemalige kommunistische Funktionär Karel Hoffmann vor drei Wochen die Wiederaufnahme seines Prozesses wegen Hochverrats. Der heute 78jährige Hoffmann, der früher auch Direktor des Tschechoslowakischen Rundfunks gewesen war, soll laut Anklage den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen am 21. August 1968 begünstigt und sich damit des Hochverrats schuldig gemacht haben. Zu diesem Zeitpunkt fungierte er als Leiter der Zentralen Kommunikationsverwaltung. Staatsanwältin Dagmar Machova legt den Fall aus Sicht der Anklagevertretung so dar:

"Er ließ die Sendeanlagen abschalten, damit später die Vertreter einer Kollaborationsregierung, die im Widerspruch zur offiziellen Haltung standen, als erstes wieder im Rundfunk sprechen können. Dies tat er klar aus eigenem Willen."

Hoffmann selbst behauptet heute, lediglich angeordnet zu haben, dass die ohnehin übliche Sendepause zwischen 02:00 und 04:30 Uhr trotz der dramatischen Ereignisse während der Nacht eingehalten werden müsse. Und selbst diese Weisung habe er nicht aus eigenen Stücken, sondern auf Befehl eines Sekretärs des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei ausgesprochen. Die Anklage sieht darin jedoch einen Versuch Hoffmanns, die zu diesem Zeitpunkt noch legalen staatlichen Organe, die den Einmarsch verurteilten, zum Schweigen zu bringen.

Karel Hoffmann  (Foto: CTK)
Eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts dürfte jedoch auf sich warten lassen. Denn erst am Dienstag wurde die Verhandlung wieder auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Grund: Hoffmanns Verteidiger beschuldigte die Richterin Pavla Augustinova der Befangenheit. Einige Zeugen nämlich sind bereits verstorben. Bei ihnen muss der Prozess also auf die früheren Vernehmungsprotokolle der Polizei zurückgreifen. Der damalige Leiter der Vernehmung hatte sich jedoch später selbst für befangen erklärt, und zwar aus Protest dagegen, dass ihm die Staatsanwältin den Fall zur weiteren Vervollständigung retourniert hatte. Die Richterin Augustinova beschloss aber nun, die Protokolle im jetzigen Prozess dennoch zu verwenden, wenn die Fragestellungen dies im Einzelfall zulassen würden. Und die Reaktion der Verteidigung war es also, die Richterin deshalb für befangen zu erklären.

Ergebnis: Nachdem erst vor wenigen Monaten Milos Jakes und Jozef Lenart, zwei andere kommunistische Funktionäre der sechziger Jahre, im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden waren, bleibt nun ein weiteres hochinteressantes Detail der Ereignisse vom August 1968 auf unbestimmte Zeit im Dunklen.