EU-Kommission verklagt Tschechien wegen Quoten

Illustrationsfoto: Tom Albinson, CC BY-ND 2.0

Wegen der Weigerung, Flüchtlinge entsprechend der 2015 beschlossenen EU-Flüchtlingsquoten aufzunehmen, hat die Europäische Kommission Tschechien, Polen und Ungarn beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Den Ländern droht nun ein Zwangsgeld in Höhe von mehreren Millionen Euro.

Europäischer Gerichtshof  (Foto: Archiv des Gerichtshofs)
Der nun eingeleitete juristische Prozess soll nach dem Sprecher des Gerichtshofs, Balázs Lehóczki, etwa anderthalb Jahre dauern. Die erste Anhörung dürfte dabei Ende dieses Jahres stattfinden.

Die Tschechische Republik würde die Umverteilungsquoten nach wie vor als unsinnig ablehnen, wie der tschechische Premier Andrej Babiš (Ano) am Donnerstag mitteilte. Mit der Klage sei seine Regierung nicht einverstanden: „Die Tschechische Republik wird alles dafür tun, dass die Klage keine Folgen für den Staat haben wird.“

Sollte der Gerichtshof der Europäischen Union die Sichtweise der Kommission bestätigen, wäre das Zwangsgeld ab dem Tag des Urteils oder ab einem späteren, vom Gericht festgelegten Zeitpunkt fällig. Eben das will Babiš abwenden. Über das Thema werde er mit dem EU-Kommissionsvorsitzenden Jean-Claude Juncker bei einem gemeinsamen Abendessen am 29. Januar in Brüssel sprechen. Babiš sagte dazu vor Journalisten in Prag:

Andrej Babiš  (Foto: David Sedlecký,  CC BY-SA 4.0)
„Aus meiner Sicht ist es sehr positiv, dass EU-Ratspräsident Donald Tusk ebenfalls die Meinung vertritt, dass die Umverteilungsquoten nicht effektiv sind und Europa spalten. Mein Hauptziel ist es, weitere Regierungsvorsitzende eben davon zu überzeugen. Ich glaube fest daran, dass noch weitere Länder den Standpunkt der Visegrad-Staaten übernehmen.“

Die Klage ist bisher noch nicht in Prag eingegangen. Nach Erhalt des Papiers muss der zuständige Regierungsbeauftragte eine Antwort ausarbeiten. Der Staatssekretär für EU-Angelegenheiten bei der tschechischen Regierung, Aleš Chmelař, beschreibt das weitere Vorgehen:

„Wir können nun binnen zwei Monaten unsere Argumente wiederholen und auf die konkrete Fassung der Klage reagieren. Im Rahmen des Verfahrens werden wir einen juristischen Dialog führen, der nicht öffentlich ist. Ende des Jahres kommt es zur ersten Anhörung, der gesamte Prozess wird aber viel länger dauern.“

Chmelař betonte gegenüber dem Tschechischen Rundfunk, dass es sich vordergründig nicht um einen Streit zwischen Prag und Brüssel handele.

Illustrationsfoto: Tom Albinson,  CC BY-ND 2.0
„Manche Mitgliedsstaaten sind immer noch der Meinung, dass das Quotensystem eine gute Lösung ist. Wir teilen diese Meinung nicht, genauso wie viele weitere Mitgliedsstaaten der EU. Die Zahl der Gegner dieses Systems steigt sogar. Wir müssen daher über unsere konkreten Argumente einerseits mit der EU-Kommission und andererseits auch viel intensiver auch mit den einzelnen Mitgliedsstaaten und ihren Regierungen verhandeln. Es liegt ganz in deren Händen, wie ein gemeinsames Asylsystems in Zukunft auszusehen hat.“

Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen hatte die EU-Kommission bereits im Dezember angekündigt, Tschechien, Polen und Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Hintergrund des Streits ist der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, bis zu 160.000 vornehmlich syrische Flüchtlinge aus Italien und Griechenland in andere EU-Staaten umzusiedeln.