Tagesecho EU-Bürger: Keine Arbeitserlaubnis, neue Aufenthaltsgenehmigung

09-06-2004 | Daniel Satra

Keine Arbeitserlaubnis mehr, aber immer noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Nach der EU-Erweiterung sind die bürokratischen Hürden für EU-Bürger, die in Tschechien arbeiten und leben wollen, nicht gefallen, aber immerhin geschrumpft. Daniel Satra berichtet.

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Ob Italiener, Franzosen oder Deutsche, ob Letten, Polen oder Ungarn. Ob Bürger "alter" oder "neuer" EU-Mitgliedsstaaten - seit dem 1. Mai 2004 gilt für alle EU-Bürger: Freier Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt. Michal Meduna, zuständig für Migration und Integration am Ministerium für Arbeit und Soziales:

"EU-Bürger können in die Tschechische Republik reisen, und wenn sie Arbeit finden, können sie sich ohne besondere Formalitäten oder Genehmigungen einstellen lassen. Auch der Arbeitgeber muss nicht länger eine Erlaubnis vom Arbeitsamt einholen, um EU-Bürger einstellen zu können", so Meduna.

Vor dem 1. Mai war in Tschechien Ausländer gleich Ausländer. Ob EU-Bürger oder nicht: Alle benötigten eine Arbeitserlaubnis. Der tschechische Arbeitgeber musste den freien Arbeitsplatz beim Arbeitsamt melden. Und erst wenn kein tschechischer Bewerber ermittelt werden konnte, war der Weg zum Job in Tschechien frei. Eine Prozedur, die Wochen dauern konnte. Das gilt zwar heute noch immer, jedoch nicht länger für die europäischen Nachbarn. Anders als im Vorfeld des tschechischen Beitritts diskutiert, unterscheidet die neue Regelung nicht nach so genannten "alten" und "neuen" EU-Ländern. Polen können in Tschechien genauso arbeiten, wie Österreicher oder Deutsche. Obwohl die "alten" Mitglieder gegenüber tschechischen Arbeitskräften eine Sperrfrist eingeführt haben. Oft zwei, in manchen Fällen gar sieben Jahre ist Tschechen der Zugang auf den europäischen Arbeitmärkten verwehrt. Mit Ausnahme von Irland und Großbritannien. Doch Tschechiens Arbeitsmarktöffnung ist nicht nur ein Verzicht auf ein politisches "Wie-du-mir-so-ich-dir", erklärt Meduna:

"Wenn beispielsweise Österreich Tschechien einschränkt, hat auch Tschechien laut EU-Recht die Möglichkeit den Zugang österreichischer Bürger auf den tschechischen Arbeitsmarkt einzuschränken. Aber die Regierung hat sich dagegen entschieden. Denn es lässt sich kaum erwarten, dass der Zustrom österreichischer Arbeitskräfte dem tschechischen Arbeitsmarkt Schaden zufügen wird", sagt Meduna.

Das tschechische Durchschnittsgehalt von rund 17 000 Kronen, das sind ungefähr 530 Euro, so sind sich Experten einig, ist wahrlich zu gering um massenweise Arbeitsmigranten aus den benachbarten Hochlohnländern anzulocken. Keine Arbeitserlaubnis bedeutet jedoch nicht zugleich: keine Aufenthaltsgenehmigung. Zwar ist das langwierige Meldeverfahren mit dem EU-Beitritt Tschechiens weggefallen. Dennoch besteht für EU-Bürger, die länger als 30 Tage in Tschechien bleiben wollen, eine Meldepflicht. Für eine so genannte vorübergehende Aufenthaltsgenehmigungen müssen Antragsteller nach wie vor über bürokratische Hürden: Neben einem Reispass und einem Krankenversicherungsnachweis, müssen EU-Bürger einen Grund für den Aufenthalt angeben sowie unterschreiben, dass sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Tschechien erheben. Eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung gilt bis zu fünf Jahre. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung können EU-Bürger erhalten, die drei Jahre ununterbrochen in Tschechien leben oder hier als Unternehmer tätig sind.

Informationen: www.mvcr.cz/cizinci.

Antrag für eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Bürger:
www.mvcr.cz/aktualit/sdeleni/2004/0273-04-bar.pdf.

Antrag für eine Daueraufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger:
www.mvcr.cz/aktualit/sdeleni/2004/0270-04-bar.pdf.

Informationen über Ansprüche von Ausländern im tschechischen Gesundheitssystem (deutsch):
www.izpe.cz/files/aktuality/32.pdf.

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