Erwerb von Immobilien in Tschechien: Übergangsfristen für EU-Bürger

Фото: Яна Шустова

Im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Tschechiens ist am Donnerstag eine neue Diskussion über ein schon länger bekanntes Thema entstanden: Das tschechische Abgeordnetenhaus hat nämlich in erster Lesung eine Novelle des Devisengesetzes verabschiedet, das unter anderem den Erwerb von Grundbesitz und Immobilien durch Ausländer weitgehend begrenzt. Auch für EU-Bürger und auch nach der Erweiterung. Hören Sie mehr von Gerald Schubert:

Eigentlich handelt es sich um eine Übergangsfrist, die bereits in der EU-Beitrittsakte festgelegt ist. Oder besser gesagt: um zwei verschiedene Übergangsfristen: EU-Bürger werden auch nach dem 1. Mai 2004, also nach der bevorstehenden Erweiterung, fünf Jahre lang keine Immobilien und Grundstücke erwerben dürfen. Und wenn es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen oder Wald handelt, dann beträgt diese Frist sogar sieben Jahre. Die Grundidee liegt auf der Hand: Man will verhindern, dass gewöhnlich zahlungskräftigere Interessenten aus den alten EU-Staaten hierzulande Grund und Boden aufkaufen und die Tschechen dadurch am Immobilienmarkt - oder gar im heiklen Bereich Landwirtschaft - ökonomisch an die Wand drücken.

Die Sache hat jedoch laut Meinung vieler Experten einen Schönheitsfehler: das Gesetz sei relativ zahnlos. Daniel Krejca, Geschäftsführer der Prager Immobilienagentur Akropolis, erklärt warum:

"Ausländer konnten auch bisher keine Immobilien hier erwerben. Aus der Praxis weiß ich aber, dass sie das dennoch laufend tun. Entweder über eine hiesige Firma, oder über irgendeinen Mittelsmann. Ich glaube, dass diese Begrenzung den tschechischen Bürgern nur die Illusion geben soll, dass sich Ausländer keine Immobilien kaufen können. Denn wer wirklich will, der umgeht das Gesetz einfach und kauft sich seine Immobilien auch so."

Die bestehende Praxis in diesem Bereich kann also wohl recht verlässlich auf das hinweisen, was nach dem 1. Mai 2004 kommen wird. Nämlich: keine Änderung in den wesentlichen Punkten. Wenn vorerst alles beim alten bleiben soll, dann heißt das für die nahe Zukunft: Unternehmerische Geister, die kein Problem damit haben, sich ihre Behördenwege zu organisieren oder organisieren zu lassen, die werden auch weiterhin einfach eine Firma in Tschechien gründen und auf den Namen der Firma ihre Immobilien kaufen. Ganz legal. Abgeschreckt werden eher nur Gelegenheitskäufer, die aber meist ohnehin keine gewerbsmäßigen Aktivitäten planen, sondern die sich vielleicht nur den Traum von einem Wochenendhäuschen auf dem Land verwirklichen wollen.

Das einzige, was sich also am 1. Mai ändern wird: EU-Bürger, die über eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Tschechien verfügen, sind von der Regelung ausgenommen und dürfen bereits unmittelbar nach dem EU-Beitritt Immobilien erwerben. Ansonsten heißt es warten. Denn ebenso, wie es auf deutscher oder österreichischer Seite die Fristen für den Schutz des Arbeitsmarktes gibt, gibt es auf tschechischer Seite eben auch Fristen. Bis sie alle der Vergangenheit angehören und es eine EU ohne Ausnahmen mit Ablaufdaten gibt, bis dahin muss man sich noch eine ganze Weile gedulden.