Die tschechische Regierung verabschiedete am Mittwoch einen Vorschlag zum Referendumsgesetz

Mit dem fehlenden Verfassungsgesetz über das Referendum ist Tschechien wieder einen Schritt weiter gekommen. Das Kabinett verabschiedete nämlich am Mittwoch einen Vorschlag zum Referendumsgesetz. Mehr darüber von Daniela Kralova.

Das Referendum, das man in Tschechien bisher nur auf lokaler Ebene durchführen kann, soll künftig den Bürgern ermöglichen, über wichtige innen- und außenpolitische Fragen zu entscheiden. Im Falle des Atomkraftwerkes in Temelín kommt der verabschiedete Vorschlag jedoch wahrscheinlich zu spät. Die beiden Parlamentskammern brauchen nämlich nach den Worten von Vize-Premier Pavel Rychetský im Durchschnitt acht bis zehn Monate, bis alle Vorlagen behandelt sind. Zu diesem Zeitpunkt soll das umstrittene AKW bereits in Betrieb genommen sein.

Einen Referendumsvorschlag können im allgemeinen beide Parlamentskammern, die Regierung oder 300.000 Bürger dem Präsidenten vorlegen. Der Volksentscheid soll dann gültig sein, wenn mehr als fünfzig Prozent der wahlberechtigten Bürger daran teilnehmen. Im verabschiedeten Vorschlag wird auch festgelegt, in welchen Fällen die Bürger nicht per Referendum entscheiden können. Der Volksentscheid kann keine Gesetze verabschieden und ist auch für die Aufhebung von Pflichten, die im Gesetz festgelegt sind, ungültig. Das betrifft nach Rychetský zum Beispiel die Steuer- oder die Wehrpflicht. Das Referendum kann auch keine Bürgerrechte und -pflichten einschränken, die im Grundgesetz verankert sind.

Autor: Daniela Kralova
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