Tagesecho AI: Auch tschechische Elektroschocker werden im Ausland zur Folter missbraucht
Waffenexporte bringen viel Geld und viele Probleme. Die Tschechische Republik hat in den letzten Jahren Polizeitechnik und -waffen in Länder ausgeführt, wo diese Gegenstände auch zur Folter missbraucht werden - zum Beispiel in Kamerun, Pakistan, Moldawien oder der Mongolei. Es geht um Fußfesseln, Elektroschock-Handschellen, die bis zu 50.000 Volt abgeben können oder chemische Spray-Waffen. Amnesty International (AI) hat sich nun in einem aktuellen Bericht über diese Waffenexporte der Tschechischen Republik und anderer EU-Staaten beklagt. Christian Rühmkorf sprach darüber mit Eva Dobrovolná vom Prager Büro von Amnesty International.
Illustrationsfoto: ČTK
Eva Dobrovolná, Amnesty International kritisiert in einer aktuellen
Pressemeldung diese Waffenexporte seitens der Tschechischen Republik oder
auch Deutschlands. Ist das ein moralisches oder ein legislatives Problem?
„Bis zum Jahr 2006 war das nur ein moralisches Problem. Seitdem ist eine Verordnung der EU in Kraft, die eindeutig den Export von Waren verbietet, die nur zu Folterzwecken oder zur Vollstreckung der Todesstrafe hergestellt wurden oder Waren, die zur Folter missbraucht werden können. Dank dieser Verordnung ist jetzt der Export dieser Gegenstände in Länder, wo sie missbraucht werden können, auch ein rechtliches Problem.“
Die EU hat diese Richtlinie erlassen, die den Export dieser Waffen betrifft. Was besagt diese Richtlinie genau? Bedeutet sie ein Verbot und wenn ja, hat die Tschechische Republik dagegen verstoßen?
Eva Dobrovolná
„Die Verordnung hat zwei Teile. Der eine betrifft Gegenstände,
deren
Export komplett verboten ist. Das sind Waffen, die zu nichts anderem
dienen
können, als zur Folter oder zum Töten. Der zweite Teil enthält eine
strenge Regelung zum Export von Waffen, deren Einsatz grundsätzlich
erlaubt ist, wenn sie von gut ausgebildeten Polizeieinheiten verwendet
werden. Es ist jedoch verboten, diese Waffen in Länder auszuführen, wo
sie missbraucht werden.“
Die Tschechische Republik gehört immerhin zu den nur sieben Ländern der Europäischen Union, die überhaupt über diese Art von Exporten informieren. Was fordert AI denn nun von den tschechischen Ämtern und was muss die EU noch an Hausaufgaben erledigen?
„Wir begrüßen, dass die Tschechische Republik diese Informationen
veröffentlicht, so wie es die EU fordert. Aber einige Informationen sind
beunruhigend – vor allem was die Zielländer des Exports betrifft. Das
sind Länder, in denen es direkt durch die Polizei oder die Armee zu
Folterungen kommt. Deshalb haben wir bei den tschechischen Ämtern und
Ministerien angefragt, was getan wird, um das Risiko zu begrenzen, dass
diese Waffen zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Die
EU-Verordnung hat zwar eine Reihe von Fortschritten gebracht. Aber es gibt
gesetzliche Lücken, die es den Herstellern der Waffen erlauben, die
Verordnung zu umgehen. Die Regelung deckt zum einen nicht alle
Gegenstände
ab, die zum Foltern benutzt werden. Zum anderen führen manche Hersteller
die Waffen in Einzelteilen aus und umgehen so die Verordnung.
Problematisch
ist auch, dass permanent neue Waffen entwickelt werden oder sie einfach
andere Namen bekommen. Da hinkt das Gesetz hinterher und muss
nachgebessert
werden. Es sollte also eine allgemeine Klausel verankert werden, die sich
auf alle Arten von Waffen bezieht, die zur Folter oder Vollstreckung der
Todesstrafe missbraucht werden können. Und das fehlt zurzeit.“







