Tagesecho Achtung Autofahrer: Winterreifen sind Pflicht
Jedes Jahr bietet sich auch auf Tschechiens Straßen dasselbe Bild: Der erste Schneefall scheint die Autofahrer zu überraschen und sorgt so unweigerlich für Verkehrsbehinderungen. In bestimmten berüchtigten Straßenabschnitten bricht der Verkehr dabei vorübergehend zusammen. Nicht anders war es am vergangenen Wochenende. Auf der Autobahn Prag – Brünn krachte es beinahe wie am Fließband und im sattsam bekannten Abschnitt durch das böhmisch-mährische Hochland hieß es wieder einmal: Nichts geht mehr. Dabei hatte das tschechische Verkehrsministerium für dieses Jahr Abhilfe versprochen: Eine Winterreifenpflicht sollte den Verkehr in den Risiko-Abschnitten flüssiger und vor allem sicherer machen.
Foto: ČTK
Seit dem 1. Juli wurden durch eine Gesetzesänderung in Tschechien zwei
neue Verkehrszeichen eingeführt: „Zimní výbava“ – d. h.
Winterausrüstung – und das Gegenstück dazu, dass das Ende markiert. Auf
Straßenabschnitten, wo das Verkehrszeichen „Winterausrüstung“
installiert wurde, gelten neue Regeln für die Kraftfahrzeuge. Alle
Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen müssen in der Zeit vom 1. November bis
zum 30. April Winterreifen haben. Die Profiltiefe der Reifen muss auf allen
vier Rädern mindestens 4 Millimeter betragen, so lautet die neue Regelung.
Eine Pflicht für Schneeketten besteht nicht, allerdings können sie
teilweise als Ersatz für Winterreifen dienen, wie Miroslav Preclík vom
Tschechischen Automobilclub weiß:
„Die Benutzung der Winterreifen kann durch Schneeketten ersetzt werden, allerdings nur in dem Fall, indem die Straße mit einer Schneeschicht bedeckt ist, damit die Straßenoberfläche nicht beschädigt wird.“
Foto: ČTK
Neben bestimmten Autobahnabschnitten gibt es einige weitere Straßen, für
die es eine Pflicht zur Winterreifenbenutzung gibt. Es handelt sich vor
allem um Straßen, die durch Berge führen und um Straßen, wo es im Winter
oft zu Verkehrsunfällen kommt. Anhänger sind von der Winterreifenpflicht
ausgeschlossen. Für Busse oder schwere Kraftfahrzeuge gibt es eine
Sonderregelung. Miroslav Preclik:
Neues Verkehrszeichen 'Winterausrüstung'
„Kraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen müssen auf der Antriebsachse
Winterreifen aufgezogen haben. Diese schweren Kraftfahrzeuge müssen dabei
Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 6 Millimetern
haben."
Die Nichteinhaltung der neuen Vorschrift kann mit 2000 Kronen (etwa 80 Euro) bestraft werden. Miroslav Preclík hält jedoch die Formulierung für ungeschickt, dass das Verkehrszeichen bei allen Wetterbedingungen gilt.
„Wenn wir im April 20 Grad haben werden, könnte man trotzdem die
Einhaltung dieser Vorschrift verlangen. Ich halte die deutschen oder
österreichischen Regelungen in dieser Hinsicht für viel flexibler. Denn
sie beziehen sich auf die Witterungsbedingungen. In Deutschland heißt es
beispielsweise, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die
Wetterverhältnisse anzupassen ist. Die Regelung betrifft ganze Straßen
und nicht nur einige Straßenabschnitte wie bei uns."







