Schauplatz Verwaltungsrichter Passer zum Verbot der rechtsextremen Arbeiterpartei
Mitte vergangener Woche hat das Oberste Verwaltungsgericht die rechtsextreme Arbeiterpartei verboten. Dem zweiten entsprechenden Antrag der tschechischen Regierung haben die Brünner Richter stattgegeben. Sie kamen zu dem Schluss, die Arbeiterpartei rüttle an den demokratischen Grundfesten des Landes und stehe mit der gewaltbereiten Neonazi-Szene in Verbindung. Die Arbeiterpartei weist diese Anschuldigungen zurück und denkt an einen Gang vors Verfassungsgericht. An der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts mitgewirkt hat Richter Jan Passer. In einem Interview für das „Radiojournal“, das erste Programm des Tschechischen Rundfunks, nahm er zu dem Urteil Stellung. Wir fassen es für Sie zusammen.
Illustrationsfoto
Zurück






