Schauplatz Tschechisches Referendum über EU-Stabilitätspakt laut Experten nicht zwingend notwendig
Am Montag beraten die europäischen Staats- und Regierungschefs in Brüssel über den geplanten Europäischen Fiskalpakt. Auch Tschechien sitzt mit am Tisch sitzen, obwohl es bei weitem nicht sicher ist, ob sich das Land letztlich beteiligt. Die Ratifizierung des Pakts verspricht auch deswegen keine einfache Angelegenheit zu werden.
Vergangene Woche hat die tschechische Regierung entschieden, dem
Internationalen Währungsfonds (IWF) einen Kredit zur Stabilisierung des
Euro zu gewähren. Der Umfang des Kredits ist indes geringer, als
ursprünglich verlangt wurde: Anstatt knapp 90 Milliarden Kronen werden es
nun 38 Milliarden sein, mit denen sich Tschechien an der Stabilisierung des
Euro beteiligt. Die Mittel dafür kommen von der Tschechischen
Nationalbank, die dafür auf ihre Devisenreserven zurückgreift. Der
Zentralbankrat hat dies allerdings mit der Auflage verbunden, dass der
Staat für das Darlehen an den IWF gerade stehen muss, sollte der Kredit
– aus welchen Gründen auch immer - nicht zurückgezahlt werden.
Weiter offen ist aber, ob sich Tschechien als Nicht-Euro-Land am geplanten
Fiskalpakt der Europäischen Union von Beginn an beteiligen wird. Hier
gehen die Meinungen innerhalb der bürgerlichen Koalition in Prag nach wie
vor stark auseinander. Besonders explosiv ist in diesem Zusammenhang die
Forderung von zwei der drei Regierungsparteien: Sie wollen die Bürger in
einem Referendum über den Fiskalpakt abstimmen lassen. Das könnte dann am
Vorabend eines möglichen Beitritts Tschechiens zur Eurozone geschehen.
Petr Nečas (Foto: ČTK)
Dieses Vorhaben, das insbesondere Premier Petr Nečas favorisiert, sorgt
seither für Diskussionen und zwar nicht nur unter den Politikern, sondern
auch unter tschechischen Verfassungsrechtsexperten.
Ist überhaupt eine Volksabstimmung in dieser Frage notwendig? Haben die tschechischen Wähler nicht schon im Jahr 2003, als sie über die Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union abgestimmt haben, allen künftigen Regierungen eine Art Blanko-Scheck ausgestellt und ihr ein Mandat für alle künftigen Verhandlungen erteilt? Verfassungsexperte Jan Kysela von der Prager Karlsuniversität sieht dies nicht so:
Jan Kysela (Foto: ČT 24)
„Das ist einfach eine politische Frage. Unsere Verfassung ist so
angelegt, dass bei Verträgen, mit denen Kompetenzen übertragen werden,
das Parlament entscheidet, ob darüber mit der Verfassungsmehrheit oder im
Rahmen einer Volksabstimmung entschieden wird. Der Vertrag kann vom Inhalt
her banal sein, aber aus politischer Sicht ist er unter Umständen höchst
sensibel. Wenn man sich als Politiker diese Entscheidung nicht antun will,
dann ruft man einfach das Volk an, in der Erwartung, dass eine Mehrheit den
Vertrag ablehnt.“
Der Europarechtsexperte Pavel Svoboda, der ebenfalls an der Karlsuniversität lehrt, vertritt im Gespräch mit dem Tschechischen Rundfunk die Auffassung, dass eine Volksabstimmung nicht zwingend notwendig ist:
Pavel Svoboda
„Wir haben uns dazu verpflichtet, dass wir eines Tages den Euro
einführen, natürlich wenn wir zuvor gewisse Bedingungen erfüllen. Diese
Grundverpflichtung sind wir bereits eingegangen. Jetzt darüber extra
abstimmen zu lassen wäre angesichts der komplexen Materie nicht
glücklich. Ich habe zudem meine Zweifel, ob es verfassungsrechtlich
überhaupt möglich, ist eine Volksabstimmung über Fragen abzuhalten, die
den Staatshaushalt oder Steuerfragen betreffen. Auch Deutschland, das
ansonsten sehr sensibel ist, wenn es um seine Souveränität oder die
Verfassungsmäßigkeit geht, hat über den Euro keine separate
Volksabstimmung abgehalten. Und leider muss ich zudem daran erinnern, dass
ein Referendum auch deshalb gefährlich ist, weil – wie schon so oft in
anderen Ländern geschehen – für positiv besetzte Themen die Politiker
des Landes, für negative Themen jedoch das böse Brüssel verantwortlich
gemacht werden.“
Europarechtsexperte Svoboda glaubt, dass der Euro noch längere Zeit eher
für negative Schlagzeilen sorgen wird und daher eine Volksabstimmung auf
absehbare Zeit wahrscheinlich negativ ausfallen würde.
Aber zurück zu der grundsätzlichen Frage, wie es um die Ratifizierung von internationalen Verträgen in Tschechien bestellt ist. In dieser Frage läuft nämlich nichts ohne den Staatspräsidenten, der gemäß der Verfassung alle Verträge des Völkerrechts durch seine Unterschrift ratifizieren muss. Das Staatsoberhaupt ist dabei aber an keine Frist gebunden. Der derzeitige Präsident Václav Klaus hat dies bereits einmal fast bis zum Äußersten getrieben: Über mehrere Wochen hielt er die ganze Europäische Union im Bann, als er sich im Herbst 2009 weigerte, seine Unterschrift unter den Lissabon-Vertrag zu setzen. Letztlich erstritt Klaus damit eine Ausnahmeklausel für Tschechien von der EU-Grundrechtscharta.
Václav Klaus (Foto: Archiv des Regierungsamtes der Tschechischen Republik)
Dass sich Ähnliches wiederholen könnte, darauf weist auch der
Verfassungsexperte Kysela hin:
„Eine Verpflichtung kann für die Tschechische Republik nur dann entstehen, wenn der Ratifizierungsprozess vollendet ist, und diese Vollendung hat der Staatspräsident in seiner Hand. Unklar ist, wie lange dieser Prozess dauern soll oder darf, weil Präsident Klaus bekanntlich Anfang März kommenden Jahres aus dem Amt scheidet. Sollte die Ratifizierung länger dauern, ist es gut möglich, dass der Vertrag über den Fiskalpakt erst vom neuen Präsidenten unterzeichnet wird - oder vielleicht auch nicht. Das lässt sich wirklich nicht sagen.“
Tschechische Verfassung
Kyselas Kollege Pavel Svoboda sieht im Verhalten von Václav Klaus bereits
Grenzen überschritten:
„Wie ich unsere Verfassung lese, steht dort nirgendwo, dass wir zwei exekutive Gewalten im Staat haben – die Regierung und den Präsidenten. Vor allem in der Außenpolitik bin ich überzeugt, dass diese von der Regierung geregelt werden sollte. Ich befürchte, dass die Interpretation der Verfassung vom jetzigen Präsidenten bis an die Grenzen seiner Kompetenzen geht, vielleicht diese bereits überschreitet. Bislang hat aber – wohl aus politischen Gründen - niemand diesen Kompetenzstreit vor das Verfassungsgericht gebracht. Vielleicht ist das mit der Hoffnung verbunden, dass der nächste Präsident nicht mehr bis an diese Grenzen gehen wird. Was aber ist, wenn wir uns irren?“
Verfassungsrechtler Kysela verweist aber noch auf einen anderen wichtigen
Punkt: Sollte in Tschechien die angestrebte Direktwahl des
Staatspräsidenten kommen, dann würde sich auch seine Stellung ändern:
„Meines Erachtens basiert diese weiträumige Interpretation der Kompetenzen des Staatsoberhaupts auf Voraussetzungen, die sich ändern können. Nehmen wir an, der Präsident würde künftig direkt gewählt, dann könnte sich auch die Interpretation seiner Befugnisse in außenpolitischen Fragen ändern. Ein Bewerber, der in eine Präsidentenwahl mit dem Ziel geht, eine weitere Übertragung von Kompetenzen in Richtung Europäische Union zu verhindern und aufgrund dieses Versprechens fünf Millionen Stimmen erhält, der hätte dann eine verdammt starke Position. Und die könnte es ihm erlauben, jeden Vertrag dieser Art einfach wegzuwerfen.“





