Verfassungsgericht: Zemans Wahlkampfparole war nicht ungesetzlich

Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat die erste von sechs Beschwerden zur Präsidentschaftswahl im Januar zurückgewiesen. Sie betraf Reklametafeln und Zeitungsannoncen von Amtsinhaber Miloš Zeman. Der Text auf diesen hatte den Anschein erweckt, dass Zemans Gegenkandidat Jiří Drahoš uneingeschränkt für die Aufnahme von Flüchtlingen hierzulande gewesen sei. Der letztlich gescheiterte Herausforderer Zemans hatte jedoch mehrfach betont, er sei kein Verfechter einer „Willkommenspolitik“ und lehne Umverteilungsquoten in der EU ab.

Auf den Reklametafeln und Anzeigen war gestanden: „Stopp für Immigranten und Drahoš, das ist unser Land! Wählt Zeman!“ Das Verfassungsgericht nannte den Slogan zwar „nicht korrekt“. Man könne ihn aber auch nicht als Lüge oder Unwahrheit bezeichnen, so der oberste Verfassungsrichter, Pavel Rychetský.

Autor: Lothar Martin