Verfassungsgericht kritisiert tschechische Abschiebepraxis

In der Abschiebepraxis Tschechiens finden sich systemimmanente Fehler. Dies stellte das Verfassungsgericht in einem Urteil am Mittwoch fest. Die Fristen zur Stellung eines Asylantrags sowie zur Berufung im Falle einer Ablehnung seien zu kurz, dementsprechend könne nicht immer ein adäquater Rechtsbeistand garantiert werden, so die Richter. Vor dem Verfassungsgericht geklagt hatte ein Iraker, dessen Asylgesuch abgelehnt wurde. Trotz der Kritik am System insgesamt wurde die Klage in seinem konkreten Fall jedoch abgelehnt.