Umweltministerium plant Änderungen in der Artenschutzverordnung

Die Artenschutzverordnung wird im Jahr 2016 wesentlich aktualisiert. Es handelt sich um die umfangreichste Veränderung seit der Verabschiedung der Verordnung im Jahr 1992. Das Umweltministerium will die Liste geschützter Tier- und Pflanzarten auf Grund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisieren. Neu eingetragen werden in die Liste Arten, die erst in den letzten Jahren in Tschechien vorkommen, wie etwa der Wisent und der Östliche Kaiseradler, sowie Tierarten, die früher häufig vorkamen und in der letzten Zeit als gefährdet gelten. Dazu gehören zum Beispiel der Kiebitz, der Atlantische Lachs und der Karausche. Andere Tierarten werden aus der Liste gestrichen, weil sich ihre Population stabilisiert hat. Unter die neu geschützten Pflanzarten werden unter anderem solche eingetragen, die auf dem Gebiet Tschechiens neu entdeckt wurden. Dazu zählen die Artemisia und die Gewöhnliche Pillenfarn. Auch manche Laubmoose und Flechte sollen künftig unter dem Schutz stehen. Auf der Liste geschützter Arten stehen derzeit über 800 Tiere und Pflanzen.