Tschechien und Österreich: Ausgeliehene Kunstwerke dürfen nicht beschlagnahmt werden

Tschechien und Österreich haben sich am Montag darauf geeinigt, dass Kunstwerke, die Bestandteil von Ausstellungen im Ausland sind, nicht beschlagnahmt werden dürfen. Der tschechische Außenminister Jan Kohout und sein österreichischer Amtskollege Michael Spindelegger haben dies mit der Unterzeichnung einer Erklärung am Montag in Brüssel bestätigt. Die Erklärung ist jedoch kein rechtlich verbindliches Dokument. Die Deklaration wurde aufgrund der Erfahrungen von 2011 ausgearbeitet, als aus Tschechien ausgeliehene Kunstwerke in Wien auf Antrag der Gesellschaft Diag Human beschlagnahmt wurden.