Slowakisches Verfassungsgericht entscheidet im Fall Babiš

Das slowakische Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Urteile des slowakischen Obersten Gerichts sowie des Kreisgerichts aufgehoben, die den Ano-Parteichef Andrej Babiš vom Verdacht der Zusammenarbeit mit dem kommunistischen Geheimdienst StB reinwaschen sollten. Das Verfassungsgericht reagierte auf die Beschwerde des slowakischen Instituts des Nationalen Gedächtnisses (ÚPN). Dem Verfassungsgericht zufolge haben die Gerichte Fehler gemacht, da sie ihre Urteile auf die Zeugenaussagen der ehemaligen StB-Mitarbeiter gestützt haben. Die StB-Mitarbeiter, die zugunsten von Babiš ausgesagt hatten, wurden der Schweigepflicht nicht entbunden. Mit dem Fall wird sich erneut das Kreisgericht in Bratislava befassen.

In den Archivdokumenten heißt es, Babiš sei 1980 zur Vertrauensperson des StB geworden und zwei Jahre später sei er von StB-Offizier Július Šuman als Agent des kommunistischen Geheimdienstes StB mit dem Decknamen Bureš angeworben worden. Šuman behauptete beim Kreisgericht, die Information sei falsch. Das Institut des Nationalen Gedächtnisses unterbreitete den Gerichten zwölf verschiedene Akten, in denen Babiš als Agent Bureš geführt wird.