Regierung plant Reform der Nationalbank

Bei der Auswahl der Bankratsmitglieder der tschechischen Nationalbank soll es laut Regierung zu grundlegenden Änderungen kommen. Diese sollen in einer Verfassungsänderung festgeschrieben werden, die im September im Abgeordnetenhaus behandelt werden soll. Dem Vorschlag nach läge die Auswahlkompetenz für Bankratsmitglieder nicht mehr allein beim Präsidenten. Auch der Senat bekäme bei der Wahl eine Stimme. Damit werde ein demokratietechnischer Konstruktionsfehler behoben, so Jiří Dienstbier, Minister für Menschenrechte und Legislative.

Zudem plant die Regierung Änderungen beim Mandatsstatus für Regierungsmitglieder. In Zukunft soll demnach ein Minister nicht gleichzeitig Abgeordneter sein dürfen.