Premier Sobotka schlägt Verfassungsänderung zur Ernennung des Premierministers vor

Premierminister Bohuslav Sobotka (ČSSD) will eine Verfassungsänderung initiieren. Seinem Vorschlag zufolge soll der Staatspräsident nach der Parlamentswahl verpflichtet sein, einen neuen Regierungsvorsitzenden innerhalb von 30 Tagen seit der konstituierenden Sitzung des Abgeordnetenhauses zu ernennen. Sobotka führte dies ein einem Interview gegenüber der Presseagentur ČTK an. Er will auch Regeln für die Ernennung des Bankrates der Tschechischen Nationalbank ändern. Der Vorschlag des Staatsoberhauptes soll nach Sobotka einer Billigung durch den Senat unterzogen sein.