Ombudsfrau gegen Kürzungen des Mindestlohns für Invalidenrentner

Tschechiens Ombudsfrau Anna Šabatová verlangt vom Verfassungsgericht, den Regierungsbeschluss aufzuheben, mit dem der Mindestlohn für Arbeitnehmer mit Behinderung festgelegt wurde. Sie fordert, dass der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer gleich ist. Derzeit gelten hierzulande zwei Lohnsätze: gesunde Arbeitnehmer bekommen den Mindestlohn in Höhe von 9900 Kronen (367 Euro), für Invalidenrentner liegt er bei 9300 Kronen (345 Euro). Dies sei eine direkte Diskriminierung, sagte die Ombudsfrau am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur ČTK. Die Tatsache, dass jemand Invalidenrente vom Staat beziehe, sei kein Grund dafür, dass der Arbeitgeber den Lohn des Betroffenen kürzen dürfe, betonte Šabatová.