Österreichisches Berufungsgericht lehnt Ansprüche von Diag Human gegenüber Tschechien ab

Ein österreichisches Berufungsgericht hat die Ansprüche der Blutplasma-Firma Diag Human gegenüber dem tschechischen Staat abgelehnt. Dies gab ein Sprecher des Amtes zur Vertretung des tschechischen Staates in Eigentumsfragen am Freitag bekannt. Das Gericht hob damit ein noch nicht rechtskräftiges Urteil eines Kreisgerichts in Wien vom Mai auf; das Kreisgericht hatte aufgrund der Ansprüche, die Diag Human geltend machen wollte, drei Kunstwerke aus Tschechien konfiszieren lassen.

Der Eigner von Diag Human verlangt vom tschechischen Staat umgerechnet rund 400 Millionen Euro, um für ein geplatztes Blutplasma-Geschäft mit dem Gesundheitsministerium in Prag entschädigt zu werden. Der Handel war Anfang der 90er Jahre gescheitert. Der Eigner beruft sich dabei auf das Urteil eines internationalen Schiedsgerichts in Paris aus dem Jahr 2008. Das Gericht hatte damals Tschechien zu Entschädigungszahlungen verurteilt, Prag hatte das Urteil indes nie als definitives Verdikt anerkannt.

Autor: Till Janzer