Klage wegen Hochverrats gegen Präsident Klaus ist beim Verfassungsgericht eingegangen

Das Verfassungsgericht hat am Vormittag die überhaupt erste Verfassungsklage gegen ein Staatsoberhaupt in der Geschichte Tschechiens erhalten. Die am Montag vom tschechischen Senat eingereichte Klage wegen Hochverrats gegen den noch amtierenden Staatspräsidenten Václav Klaus wird vom Verfassungsgericht mit Priorität behandelt.

Gründe für die Anklage der Senatoren sind die zu Jahresbeginn erlassene Amnestie, die schleppende Unterzeichnung internationaler Abkommen sowie die ausbleibende Ernennung von Richtern für das höchste Verfassungsgericht, der Klaus nach zwei erfolglosen Versuchen seit einem Jahr nicht mehr nachgekommen ist.