Immobilienmaklerin muss sich wegen Diskriminierung bei Roma-Frau entschuldigen

Eine Immobilienmaklerin muss sich bei einer Frau der Roma-Minderheit wegen rassistischer Diskriminierung entschuldigen. Dies hat das Bezirksgericht in Litoměřice / Leitmeritz entschieden. Die Maklerin hatte die Klientin im Falle einer Mietwohnung am Telefon abgewiesen, weil der Eigentümer angeblich nicht an Roma vermieten wolle. Das Telefongespräch gehörte zu einer Testreihe, die das Büro des Ombudsmannes im Jahr 2013 durchgeführt hat. Dabei ging es darum festzustellen, wie sehr Roma auf dem tschechischen Wohnungsmarkt diskriminiert werden. Deswegen wies das Gericht eine zusätzlich geforderte Entschädigung in Höhe von 100.000 Kronen (3700 Euro) ab.

Autor: Till Janzer