Gesetz über das Verbot der kommunistischen Propaganda wird vom Menschenrechtsausschuss des Senats unterstützt

Der Senatsausschuss für die Menschenrechte hat das Gesetz, das die Propagierung des Kommunismus und des Nationalsozialismus ausdrücklich verbietet, am Mittwoch zur Billigung empfohlen. Der Senatsausschuss für das Verfassungsrecht hat den Gesetzentwurf dagegen abgelehnt. Die endgültige Billigung des Gesetzes könnte das Verbot der kommunistischen Parteien bzw. wenigstens eine Änderung ihres Namens mit sich bringen. Einer der Initiatoren des Gesetzentwurfs, Senator Martin Mejstrík, erklärte, die kommunistische Ideologie sei undemokratisch gewesen und habe zum Totalitarismus geführt. Die Demokratie müsse, so der Senator, vor extremen Ansichten geschützt werden. Zur Verabschiedung des Gesetzes fordert auch eine Petition auf, die bisher schon von mehr als 48.500 Menschen unterzeichnet wurde.