Gerichtshof: Tschechien verletzt bei Führerschein geltendes EU-Recht

Der europäische Gerichtshof hat am Donnerstag einen Standpunkt der Europäischen Kommission bestätigt, wonach Tschechien bei der Klassifizierung des Führerscheins gegen geltendes europäisches Recht verstoße. Beanstandet werden hierbei die Zulassungen der Kategorien C/C1 und D/D1.

In Tschechien kann der Inhaber eines Führerscheins der Klasse C/C1 nicht nur den entsprechenden Lastkraftwagen fahren, sondern auch Kleinbusse mit einer Kapazität von bis zu acht Personen. Laut EU-Recht sind die Kategorien indes fein säuberlich zu trennen: C und Cl berechtigen zum Fahren von Lastkraftwagen, D und D1 zur Lenken von Fahrzeugen zur Personenbeförderung. Nach Information der EU-Kommission sei die Tschechische Republik ab Sommer 2014 auf diesen Fehler hingewiesen worden, habe aber nichts unternommen, um ihn zu korrigieren. Deshalb habe man sich an den Gerichtshof in Strasbourg gewandt. Dem Antrag der Kommission wurde stattgegeben, teilte der Gerichtshof am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit.

Autor: Lothar Martin