Gericht: Kommunistische Abgeordnete muss sich nicht entschuldigen

Das Amtsgericht im ersten Prager Stadtbezirk hat am Mittwoch die Anklage gegen die kommunistische Abgeordnete Marta Semelová als unbegründet abgewiesen. Semelová musste sich verantworten wegen ihrer Aussagen über die 1950 hingerichtete Politikerin Milada Horáková und über den Einmarsch der Sowjettruppen in die Tschechoslowakei im August 1968. Dem Urteil zufolge müsse sich Semelová dafür nicht entschuldigen, weil dem Ankläger persönlich kein Schaden zugefügt worden sei. Die Anklage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts hatte der Jurist und Politiker Michal Kincl (Top 09) erstattet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Kincl will in Berufung gehen.

Semelová war im Februar 2014 Gast bei einer Talkshow des öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehens. Darin verteidigte sie das Gerichturteil in einem Schauprozess von 1950 gegen die Politikerin Milada Horáková. Außerdem sagte sie, der Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen 1968 sei keine Okkupation, sondern eine internationale Hilfsaktion gewesen.