Freizügige Holzförderung wurde nach Kahlschlägen verboten

Das Landwirtschaftsministerium hat die freizügige Holzförderung in Tschechien vorübergehend verboten. Es müssten zunächst die von Kahlschlägen und der Borkenkäferplage betroffenen Bäume bearbeitet werden, heißt es in der Anordnung.

Das Verbot bezieht sich auf forstliche Abholzung von Fichten und Kiefern und gilt bis Ende 2017. Es wird eingeschätzt, dass die Folgen des Sturms und der Borkenkäferplage bis März 2018 beseitigt werden. Von diesen Ursachen am schwersten betroffen sind Nordmähren und Mährisch-Schlesien. Eine Ausnahme des Verbots gilt für die Nationalparks des Landes.