Fall um die Šváb-Gang endgültig abgeschlossen

Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat die restlichen vier Verfassungsbeschwerden von Mitgliedern der sogenannten Šváb-Gang abgewiesen. Damit ist der Fall juristisch vollkommen aufgearbeitet. Das bestätigten Vertreter des Gerichts am Donnerstag der Presseagentur ČTK. Die hohen Haftstrafen für die Gang-Mitglieder um Michael Šváb sind somit rechtskräftig.

Die Gang hatte sich auf Entführung und Erpressung spezialisiert und war bis 2012 aktiv. Dabei wurden wiederholt reiche tschechische Unternehmer ins Ausland entführt, zwei von ihnen haben die Tortur nicht überlebt.