Fall Peroutka: Präsidialamt muss sich vorerst nicht entschulidgen

Die tschechische Präsidialkanzlei muss sich für die Aussagen des Staatspräsidenten über den Journalisten Ferdinand Peroutka vorerst nicht entschuldigen. Das Oberste Gericht hat die Umsetzung des Urteils vertagt, bis es über die Revision entscheidet, die die Burg beantragt hat. Das Gericht im ersten Prager Stadtbezirk verurteilte im Frühjahr die Präsidentenkanzlei, sich öffentlich für Zemans Worte zu entschuldigen. Zeman hat ihn in einer Rede als ein Symbol für das Versagen der Intellektuellen in der Vorkriegs-Tschechoslowakei bezeichnet. Ihm zufolge habe der Journalist in den 1930er Jahren einen Zeitungsartikel mit dem Namen „Hitler ist ein Gentleman“ verfasst. Nach einer ein Jahr lang dauernden Suche gelang es nicht, den Artikel vorzulegen.