EU-Kommission lehnt Tschechiens Gesuch um Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ab

Die EU-Kommission hat das Gesuch der Tschechischen Republik um die erweiterte Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (reverse charge) abgelehnt. Darüber hat der Tschechische Rundfunk am Donnerstag berichtet. Es handelt sich um eine Spezialregelung im Umsatzsteuerrecht, nach der nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu entrichten hat. Der tschechische Finanzminister Andrej Babiš (Ano) setzt sich langfristig dafür ein, dass die einzelnen EU-Staaten selbständig bestimmen können, auf welche Waren und Dienstleistungen sich die Reverse-Charge-Methode beziehen kann. Er hält es für ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuerbetrug. Tschechien hat nun beantragt, dass diese Sonderregelung für Mehrwertsteuer bei allen Dienstleistungen im Wert über 10.000 Euro eingeführt wird. Die Mehrwertsteuer-Angelegenheiten werden allerdings auf EU-Ebene geregelt, und jede Ausnahme muss von der EU-Kommission gebilligt werden. Sie lehnte bereits auch Österreich, Bulgarien und Slowenien mit ähnlichen Anträgen ab.